Arbeitsverhältnisse, welche die strafrechtliche Haftung von Unternehmen kompromittieren können

Die Staatsanwaltschaft in Spanien hat einen Rundbrief veröffentlicht um Kriterien bezüglich der strafrechtlichen Haftung von juristischen Personen in Unternehmen festzulegen.

In diesem Dokument werden den Staatsanwälten Anweisungen mitgeteilt um die Wirksamkeit der Compliance-Pläne der Unternehmen zu bewerten, die nach der Reform ggfs. von einer strafrechtlichen Verantwortung befreien können.

Das Rundschreiben hebt die Bedeutung der wirtschaftlichen Analyse hervor um die Unternehmensorganisation und die Sorgfalt der Verwalter und Geschäftsführer angemessen bewerten zu können.

Die Hauptschlussfolgerungen des Rundschreibens sind

Juristische Personen können Gegenstand von unzähligen Straftaten sein, welche das Rundschreiben in einer systematischen Form festgeschrieben hat.

Einzelne Personen, die möglicherweise Einfluss auf die strafrechtliche Haftung von juristischen Personen haben können, können die rechtlichen Repräsentanten der juristischen Person sein oder diejenigen, die einzeln oder als ein Teil einer Institution handelnd, berechtigt sind, im Interesse der juristischen Person Entscheidungen zu treffen.

Das Rundschreiben urteilt, dass nicht klar ist, ob die Verwalter davon betroffen sind und folgert, dass all die Personen eingeschlossen sein müssen, die explizit oder implizit berechtigt sind, Entscheidungen im Interesse der juristischen Person zu treffen.

Deshalb gehören zu dieser Gruppe an natürlichen Personen diejenigen, die ohne im engeren Sinne Verwalter oder juristische Repräsentanten der Gesellschaft zu sein, einem Gesellschaftsorgan mit Entscheidungsgewalt angehören sowie einzelne Bevollmächtigte und Personen, denen bestimmte Entscheidungsfunktionen übertragen wurden.

Die Rechtsnorm gilt für alle natürlichen Personen, die Organisations- und Kontrollfunktionen haben.

Diese Vorschrift weitet die Personengruppen, deren kriminelles Verhalten die strafrechtliche Haftung von juristischen Personen beeinflussen kann, auf Positionen des mittleren Managements mit der erwähnten Entscheidungsgewalt aus.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar

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