Einträge von Alberto Álvarez

Die Gewährung von Verbraucherkrediten in Spanien

Ein Verbraucherkreditvertrag (CCA) ist ein Vertrag, durch welchen der Kreditgeber dem Verbraucher einen Kredit gewährt oder sich dazu verpflichtet, diesem einen Kredit zu gewähren. Dieser hat die Form eines Zahlungsaufschubs, Darlehens, Kreditvertrags oder jeglicher anderer vergleichbarer Form, die eine Finanzierung zugunsten des Verbrauchers sichert.

Der Rechtsrahmen für Verbraucherkreditverträge in Spanien

In Spanien hat Gesetz 16/2011 den vorherigen Rechtsrahmen (der auf das Jahr 1995 zurückgeht) ersetzt und die Richtlinie 2008/48 vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge (die „Richtlinie“) in spanisches Recht umgesetzt. Gesetz 16/2011 spiegelt die Vorgaben der Richtlinie wieder. Wo die Richtlinie keine besonderen Vorgaben eingefügt hat, wurden der alte Rechtsrahmen erhalten oder sogar erweitert, um den Verbraucherschutz zu erhöhen.

Verfahren und Voraussetzungen für Insolvenzmediatoren in Spanien

Bisher schrieb das spanische Unternehmergesetz als Voraussetzung für die Tätigkeit des Insolvenzmediator zwei Eigenschaften vor: die des Insolvenzverwalters (im Sinne von Artikel 27 des spanischen Insolvenzgesetzes) und die des Mediators. In Spanien gibt es eine neue Verordnung für die Durchführung des spanischen Mediationsgesetze. Beim Antrag auf außergerichtliche Einigung zu Zahlungen muss der Schuldner, der eine Einigung mit seinen Gläubigern anstrebt, die Bestellung eines Insolvenzmediators beantragen.