Einträge von Mariano Jiménez

Die internationale gerichtliche Zuständigkeit bei Handelsvertreterverträgen

Die Beendigung des Handelsvertretervertrags durch den Unternehmer begründet in der Regel Entschädigungsansprüche zugunsten des Handelsvertreters, der diese in Ermangelung einer außergerichtlichen Einigung gerichtlich geltend machen kann. Auf der Grundlage unserer Erfahrung als auf ausländische Unternehmen spezialisierte Rechtsanwälte stellen wir im Folgenden die wesentlichen Kriterien vor, anhand derer sich festzustellen lässt, ob eine entsprechende Klage vor den spanischen Gerichten erhoben werden kann.

Neue Regelung für die Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen in der EU

Die neue Verordnung 1215/2012 ist hinsichtlich Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen ein weiterer Schritt im Prozess der europäischen Integration im Bereich der Justizverwaltung, da es die Vollstreckung von Entscheidungen, die in anderen europäischen Mitgliedsstaaten ausgestellt wurden, vereinfacht und beschleunigt.

Haftung der Muttergesellschaft für Arbeitnehmeransprüche in Spanien

Im Rahmen der spanischen Wirtschaftskrise kam es zu zahlreichen Insolvenzen von spanischen Firmen. Dies hat die Zahlungsfähigkeit der ausländischen Muttergesellschaft nicht immer beeinträchtigt. Von gekündigten Arbeitnehmern werden dann Forderungen an das Unternehmen gestellt. Unter welchen Umständen haftet die Muttergesellschaft für Arbeitnehmeransprüche in Spanien?

Die Bedeutung gerichtlicher Gutachter bei der Urteilsfindung in Spanien

Ein aktuelles Urteil eines erstinstanzlichen Zivilgerichts in Spanien hebt die Bedeutung von gerichtlichen Gutachten zur Urteilsfindung in Gerichtsverfahren hervor. Art. 336 der spanischen Zivilprozessordnung sieht vor, dass die Parteien ein Sachverständigengutachten einbringen müssen. Ein aussagekräftiges schriftliches Gutachten ist nur der Anfang. Entscheidend ist die Argumentation durch den Gutachter im Verfahren. Die Kriterien dafür im Artikel.