Reform des spanischen Konkursgesetzes bietet Auswege aus Insolvenz

Die Änderungen des spanischen Konkursgesetzes wurden mit Spannung erwartet. Der Vorentwurf des Reformgesetzes zum spanischen Konkursgesetz als Folge des Königlichen Dekrets 3/2009 vom 27. März stellt neue Möglichkeiten im Vergleich zum herkömmlichen Konkursverfahren dar. Insgesamt wurde das Konkursverfahren wesentlich verkürzt und vereinfacht. Der Vorentwurf berücksichtigt dabei unter anderem steuerliche, finanzielle und konkursrechtliche Angelegenheiten. Hauptziel der Reform ist darüber hinaus ein kostengünstiges Verfahren zu schaffen.  Auch beinhaltet die Reform eine Anpassung an das Arbeitsrecht.

Das bestehende Recht wurde weitgehend aufrecht erhalten. Nichtsdestotrotz wurde mit dem Vorentwurf dem Konkursverfahren eine neue Bedeutung gegeben. So soll das Konkursverfahren nicht mehr nur zur Auflösung von in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen durchgeführt werden, sondern vielmehr als gangbares Instrument einen frühzeitigen Ausweg aus einem möglicherweise drohenden Bankrott schaffen.

Neue Möglichkeiten des Vorentwurfs

Der Vorentwurf fokussiert vor allem Verfahren, die vor dem herkömmlichen Konkursverfahren gewählt werden können. Damit wird die Umgehung der sonst zwingenden Konkursanmeldung erleichtert bzw. dem Schuldner ein Ausweg aus der Insolvenzsituation aufgezeigt. Diese alternativen Mechanismen werden zu einer Entlastung der Handelsgerichte beitragen.

Angestrebt wird eine Vereinfachung für die beteiligten Parteien, frühzeitig Einigungsvorschläge zu unterbreiten und Vereinbarungen zu treffen, wie eine Rückzahlung der Schulden an die Hauptgläubiger gestaltet werden kann. Die Reform sieht als Anreiz für solche Einigungen eine weitergehende Absicherung der Gläubiger in einem möglicherweise anschließenden Konkursverfahren vor. Des Weiteren ermöglicht der Vorentwurf außergerichtliche Einigungen zur Rückzahlungen der Schulden, wobei die wirtschaftliche Tätigkeit des Schuldners – beispielsweise ein Unternehmen – aufrecht erhalten bleibt. Durch die fortgesetzte Aktivität des Schuldners soll letztlich dessen Vermögen gesteigert werden, um dann leichter die ausstehenden Kredite zu bedienen. Auf diese Weise können dann sogar die an den getroffenen Übereinkommen unbeteiligten Gläubiger profitieren.

Auch wird hervorgehoben, dass ausschließlich die Konkursverwaltung zur Anfechtung von Rückzahlungsvereinbarungen legitimiert ist. Besonders bedeutsam ist jedoch, dass die getroffenen wirksamen Vereinbarungen von den Gerichten anerkannt werden können.

Gerade die gerichtliche Anerkennung ermöglicht die Ausweitung der Wirkungen auf andere Gläubiger, auch wenn diese nicht an den Vereinbarungen beteiligt waren oder sogar gegen diese gestimmt haben. Dies ist jedoch nur möglich, wenn diese Vereinbarungen auf die Kontinuität der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens ausgerichtet ist, was ein Zertifikat eines unabhängigen Experten bestätigen muss.

Zudem wird vorausgesetzt, dass die an der Vereinbarung beteiligten Gläubiger Geldgeber sind und insgesamt Ansprüche auf mindestens 75 % aller Verbindlichkeiten haben. Wenn darüber hinaus keine unverhältnismäßige Benachteiligung der restlichen Gläubiger gegeben ist, erkennt der Richter die Vereinbarung stets an. Ziel ist, dass das Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit aufrecht erhält und damit seine Kreditfähigkeit unter Beweis stellen kann.

Im gleichen Zug wird mit den genannten Mitteln zum ersten Mal die Möglichkeit des sogenannten frischen Geldes eingeführt.  Im Rahmen der Refinanzierungsvereinbarung geben die Gläubiger den in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen eine Finanzspritze, leiten ihnen also frisches Geld zu. Diese Regelung beinhaltet, dass von dem frischen Geld, dass das Unternehmen aufgrund der Vereinbarung erhält und gleichzeitig ein positiver Posten auf der Aktivseite des Unternehmens ist, 50 % als Kredit gegen die Insolvenzmasse bewertet wird, also bei der Auflösung des Unternehmens bevorzugt behandelt wird. Damit soll gewissermaßen den Finanzinstituten eine Garantie gegeben werden, wenn sie neue Kredite bewilligen, um das Unternehmen wieder zu stabilisieren.

Ablauf des verkürzten oder vereinfachten Verfahrens

Das verkürzte und vereinfachte sowie kostengünstigere Verfahren wird vom Richter angewendet, wenn der Konkurs wenig Komplex erscheint. Dabei müssen verschiedene objektive Voraussetzungen vorliegen, wobei die individuelle Bewertung nicht ausgeschlossen wird, so wie dies in anderen Fällen, wie z.B. bei der vorgezogenen Konkursvereinbarung, der Übertragung eines Unternehmens oder der Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit ohne Arbeitnehmer, bereits geschieht.

Konkursverwaltung

Darüber hinaus sieht der Vorentwurf eine Professionalisierung der Konkursverwaltung in Bezug auf die Verantwortlichkeiten und der Qualifikation der Konkursverwalter vor. Die Konkursverwaltung wird ferner als Schlüsselfigur in der Gerichtshilfe betrachtet, die letztlich wiederum die Entlastung der Handelsgerichte ermöglicht und auf die verfassungsgemäße Erfüllung der Funktionen fokussiert.

Deshalb sind die Verwalter gemäss dem neuen Gesetz befähigt, Fehler in der Gläubigerliste abzuhelfen, so dass letztlich die Konkursanzeigen reduziert und Verzögerungen im Verfahren verhindert werden.

Außerdem wird die Zahl an Beauftragten in jedem Konkurs erhöht, sei es im ordentlichen oder im verkürzten Verfahren. Des Weiteren gestattet der Vorentwurf, dass die Konkursverwaltung von einer juristischen Person übernommen wird. Diese kann als Gesellschaft der Konkursverwaltung bezeichnet werden.

Auswirkungen auf das Arbeitsrecht

Die Reform des spanischen Konkursgesetzes hat außerdem zum Ziel, die Position der Arbeitnehmer im Konkurs zu verbessern. Für solche Fälle bleibt allein der Konkursrichter zuständig. Die Reformen der Königlichen Gesetzesverordnung aus dem Jahr 2009 werden darüber hinaus beibehalten. Außerdem wurden in den Entwurf die Modifizierungen der neuen Arbeitsreform eingebunden. Auch wird garantiert, dass die Rechte der betroffenen Arbeitnehmer in der Situation der in Schwierigkeiten geratenen Firma beachtet werden, indem das Konkursgesetz angepasst wird, so dass die Konkurserklärung die geringst möglichen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer hat.

Auf diese Art werden die Zweifel beseitigt, die aufgrund der Teilnahme der Vertreter der Arbeitnehmerschaft, wegen FOGASA und im Hinblick auf das Verfahren und die Rechtsmittel bezüglich des Arbeitsrechts entstanden sind.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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