Die Versteuerung des Immobilienkaufs nach der Steuerreform 2015 in Spanien

Eine der im Vorentwurf der Steuerreform enthaltenen Maßnahmen, welche den Immobilienkauf in Spanien beeinflusst, ist die Abschaffung von derzeitigen Koeffizienten, welche die Währungsminderung korrigieren, indem sie den Wert  der Immobilienverkäufe, Aktionen oder anderer Vermögenswerte aktualisieren.

Andererseits wird ebenfalls die Anwendung von bedeutenden Reduzierungen in Bezug auf Vermögenswerte, die vor dem 31. Dezember 1994 erworben wurden, abgeschafft.

Deshalb wird sich ab dem 1. Januar 2015 der Wert der Immobilienverkäufe in Spanien weder korrigieren noch aktualisieren und 100% des Gewinns werden versteuert werden.

Die Steuerreform tritt zwischen 2015 und 2016 in Kraft, wenn auch einige Änderungen bereits im Laufe des Jahres 2014 Auswirkungen hatten.

Lohnt es sich, noch vor der Steuerreform in Spanien zu verkaufen?

Auch wenn hierfür weitere Kalkulationen notwendig sind, deutet alles darauf hin, dass es vorteilhafter wäre, noch vor Inkrafttreten und der vollständigen Applikation der Steuerreform in Spanien zu verkaufen. Schließlich wurde der Wert des Immobilienerwerbs in 2014 weiter durch Koeffizienten verhältnismäßig wie zuvor aktualisiert.

In Bezug auf die restlichen Vermögenswerte, wie beispielsweise Aktien, Investmentfonds und andere Vermögensgüter, könnte es vorteilhaft sein, in 2015 oder 2016 zu verkaufen, abhängig von der Fristverlängerung der Ratenzahlung und der Reduzierung von bestimmten Typen, vorausgesetzt diese Güter oder Rechte wurden vor dem 31. Dezember 1994 erworben.

An dieser Stelle ist es angemessen, darauf hinzuweisen, dass die Maßnahmen des Vorentwurfes der Steuerreform von vorläufigem Charakter sind und vor Veröffentlichung im Spanischen Gesetzesblatt (BOE) noch verändert werden können.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu Verstehen

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