Die Erbschaft oder ein Vermächtnis stellen einen Rechtsakt dar, durch den der Urheber sein Erbgut (Vermögen, Rechte und Pflichten) anderen Personen überträgt. Die Regulierungen des spanischen Erbrechts bestimmen zum Beispiel, wem das Vermögen des Verstorbenen zusteht, die Gültigkeitsanforderungen eines Testaments und die erforderlichen Schritte und Verfahren zur Aufteilung des vererbten Vermögens.

Das Europäische Nachlasszeugnis zur Rechtsstellung als Erbe

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein Nachweis für die Rechtstellung des Erben sowie für die Befugnisse jedes Nachlasspflegers von Personen, die Rechte, Vermögenswerte oder Nachkommen in diversen EU-Staaten haben.

Änderungen der Anwendung des Erbrechts für Ausländer in Spanien

In Spanien wendet der für die Vermögensverwaltung verantwortliche Notar nach der Reform des Erbrechts für Ausländer nur ein Rechtssystem für alle Vermögenswerte an: die Vorschriften des Landes des Erblassers oder die Vorschriften des letzten europäischen Landes, in dem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte.

Erstattung Erbschaftssteuer Spanien

Gründe und Folgen einer Enterbung in Spanien

Die Enterbung besteht in der Aberkennung des Erbanspruchs eines Pflichterben. Dies kann in Spanien nur testamentarisch erfolgen und muss auf einen der rechtlich genannten Gründe gestützt werden.

Wie man in Spanien einen erbenlosen Nachlass verklagt

Der erbenlose Nachlass verfügt über die prozessuale Fähigkeit zu klagen und verklagt zu werden, mit dem Ziel, Vermögen und Rechte der Erbschaft zu erhalten und zu verteidigen.

Die Funktion des Erbscheins in Spanien

Wenn in Spanien eine Person stirbt, ohne ein Testament errichtet zu haben, werden die Erben auf Grundlage eines Erbscheins bestimmt, der vor einem Notar zustandekommen muss, wenn es sich bei den genannten Erben um Vorfahren, Nachkommen oder Ehepartner handelt. In den restlichen Fällen müssen die Erben vorher vor einem Richter bestätigt worden sein.

Rückerstattung der Erbschaftssteuer in Spanien

EuGH-Urteil über Rückerstattung der Erbschaftssteuer an Nichtansässige in Spanien

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 3. September 2014 klargestellt, dass Spanien die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts nicht erfüllt hat, da es nicht erlaubt, Unterschiede zwischen Nichtansässigen und Ansässigen bei der steuerlichen Behandlung der Erb- und Schenkungssteuer in Spanien zuzulassen und ungerechtfertigterweise zur Rückzahlung der vereinnahmten Beträge verpflichtet.

Der Testamentsvollstrecker in Erbfällen in Spanien

Die Rechtsfigur des Testamentsvollstreckers in Erbverfahren in Spanien

Testamentvollstrecker sind die Personen, die in Spanien vom Erblasser ernannt werden, um dessen letzten Willen zu erfüllen. Der Erblasser kann einen oder mehrere Testamentvollstrecker ernennen. Testamentvollstrecker erledigen ihre Aufgabe freiwillig und unentgeltlich und müssen geschäftsfähig sein. Sie müssen den Erben eine Berichterstattungen über ihrer Arbeit abliefern.

Schenkung in Spanien nach dem spanischen Zivilgesetzbuch

Art. 618 ff. des spanischen Zivilgesetzbuches definiert und regelt die Durchführung einer Schenkung in Spanien. Hervorgehoben wird, dass die Schenkung nur gültig ist, wenn diese durch den Beschenkten angenommen wird. Unterschieden wird nach Schenkung durch Vererbung und durch vorweggenommene Erbfolge. Je nach Art und Gegenstand der Schenkung müssen bestimmte Voraussetzung erfüllt sein.

Kann man in Spanien einen Abkömmling enterben?

In Spanien ist es schwierig, einen Abkömmling zu enterben, da die erbrechtlichen Vorschriften die Dreiteilung der Erbschaft verlangen und zwei Drittel davon den Erben zustehen. Dabei geht ein Drittel an die gesetzlichen Erben, über dessen Höhe nicht frei bestimmt werden kann und den Pflichtteilsberechtigten zusteht. Das zweite Drittel geht ebenfalls an die Abkömmlinge, allerdings kann der Erblasser hier frei über die Verteilung entscheiden.

Wichtige Neuerungen für Auslandsdeutsche im internationalen Erbrecht

Die Europäische Erbrechtsverordnung hat neue Regelungen beschlossen, die ab dem 17.08.2015 auf alle Erbfälle anwendbar sind. Für Auslandsdeutsche ist wichtig, dass durch eine ausdrückliche Rechtswahl in Form einer letztwilligen Verfügung vor dem Notar die Rechtslage beeinflust werden kann.