Erhöhung des Gesellschaftskapitals aus Reserven des Unternehmens

Eine Kapitalerhöhung ist eine Form der Unternehmensfinanzierung, welche in der Steigerung der Eigenmittel des Unternehmens durch Erhöhung des Gesellschaftskapitals  besteht.

Um das Gesellschaftskapital einer Gesellschaft zu erhöhen, gibt es zwei Alternativen:

  • Durch die Schaffung neuer Anteile oder der Ausgabe von neuen Wertpapieren;
  • Durch die Erhöhung des nominalen Wertes der vorhandenen Wertpapiere.

In beiden Fällen vollzieht sich die Kapitalerhöhung aus neuen geldlichen und nicht geldlichen Zuwendungen in das Gesellschaftsvermögen, inklusive der Zuführung von Krediten gegen die Gesellschaft, oder aus Gewinnen oder Reserven, welche schon aus der letzten genehmigten Bilanz hervorgingen.

Steigerung des Gesellschaftskapitals aus Reserven oder Gewinnen

Die Steigerung des Gesellschaftskapitals besteht aus der Nutzung der vefügbaren Reserven, wie der Kapitalrücklage, des gesetzlichen Reservefonds und der nicht ausgeschütteten oder an Reserven zugewiesene Gewinne. Diese Vorgehensweise fordert die Durchführung einer Buchung, welche in der Übertragung vom Reserven- oder Gewinnkonto zu dem des Eigenkapitals besteht.

Um eine Steigerung des Eigenkapitals aus Reserven duchzuführen, welche frei verfügbar sein sollen, müssen die gesetzlichen Grenzen beachtet werden.

  • Die Generalversammlung wird über die Anwendung des Ergebnisses des Geschäftsjahres entscheiden, im Einklang mit der genehmigten Bilanz.
  • Sobald die Leistungen, die das Gesetz oder die Gesellschaftssatzung vorsieht, gedeckt sind, werden Dividenden aus dem Gewinn des Geschäftsjahres oder aus den frei verfügbaren Reserven nur dann ausgeschüttet, wenn der Wert des Nettovermögens nicht geringer als der des Eigenkapitals ist.
  • Sollten Verluste aus vorherigen Geschäftsjahren existieren, welche dazu beitragen, dass der Wert des Nettovemögens der Gesellschaft geringer ist als der des Eigenkapitals, wird der Gewinn für die Kompensation dieser Verluste beansprucht.

Bilanz und Rechnungsprüfung

Das Kapitalgesellschaftsgesetz besagt, dass der Kapitalerhöhung eine genehmigte Bilanz durch die Generalversammlung als Basis dienen soll, welche sich auf einen Zeitpunkt innerhalb der sechs Monate vor der Vereinbarung zur Kapitalehöhung bezieht.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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