Mariscal Abogados verfügt über ein Team von Rechtsanwälten, die auf den Bereich des Arbeits- und Sozialrechts spezialisiert sind. Unsere internationale Ausbildung ermöglicht es uns, in- und ausländische Unternehmen zu unterstützen, die in Spanien arbeitsrechtliche Beratung benötigen. Darüber hinaus können wir als interdisziplinäre Kanzlei eine bereichsübergreifende arbeitsrechtliche Beratung anbieten, da wir mit den anderen Abteilungen zusammenarbeiten, um eine umfassende Dienstleistung, in der jeweils vom Mandanten gewünschten Sprache garantieren zu können.

Unsere Kompetenzen umfassen insbesondere:

Arbeitsvertragsrecht

Unsere Dienstleistungen im Bereich der Arbeitsverträge sind umfassend. Wir beraten Unternehmen bei der Ausarbeitung und Änderung von Arbeitsverträgen entsprechend der spezifischen Bedürfnisse, der Funktionsweise und der Struktur des Unternehmens. Wir überprüfen Vertragsklauseln und passen sie an die in Spanien geltenden Rechtsvorschriften an – zum Beispiel Datenschutzklauseln im Einklang mit der neuen Datenschutzgrundverordnung. Wir beraten auch in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Entlassungen und der Beendigung von Verträgen, und bereiten diese entsprechend vor.

Wir setzen Projekte zur Optimierung der Personalstruktur von Unternehmen um, wobei wir die auf dem Arbeitsmarkt möglichen verschiedenen Vertragsgestaltungen nutzen und sicherstellen, dass die arbeitsrechtlichen Regelungen eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf befristete Arbeitsverträge.

Arbeitsrechtliche Dienstleistungen

Wir führen arbeitsrechtliche Prüfungen (Due Diligence) im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen sowohl aus der Sicht des Käufers als auch des Verkäufers durch. Dabei untersuchen wir die arbeitsrechtliche Situation des Unternehmens, um mögliche arbeitsrechtliche Verstöße aufzudecken, die sich auf die Transaktion auswirken könnten.

Die arbeitsrechtliche Prüfung wird vor dem Hintergrund der allgemein in Spanien geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen sowie der abhängig von der Tätigkeit des Unternehmens anwendbaren speziellen Normen durchgeführt. Zudem findet die Prüfung unter bereichsübergreifender Zusammenarbeit mit allen beteiligten Teams statt, sodass die finale Ausarbeitung klare und kohärente Schlussfolgerungen beinhaltet, welche die Verhandlung eines angemessenen Preises für die Transaktion erleichtern. Allgemein, ohne, dass die Aufzählung abschließend sein soll, sind folgende Aspekte Teil der Prüfung:

  • Allgemeine Beschreibung des Personals und Darstellung möglicher Einzelsituationen in diesem Zusammenhang
  • Anpassung an die geltenden rechtlichen Vorschriften
  • Position der Geschäftsführer und des Vorstands
  • Vertragspolitik des Unternehmens und ihre Anpassung an das Arbeitsrecht, insbesondere im Hinblick auf die befristete Beschäftigung
  • Vergütungssystem
  • Prüfung der Rechtsnatur von mit Dritten abgeschlossenen Verträgen (mögliche illegale Entsendung von Arbeitnehmern oder Scheinselbstständige)
  • Sozialversicherung
  • Arbeitszeiten
  • Kündigungen, Rechtsstreitigkeiten und Betriebsprüfungen
  • Gleichstellung und Beschwerdestelle
  • Arbeitnehmervertreter und Betriebsklima

Über die Vorstellung des Berichts hinaus beraten wir bei Interesse seitens des Käufers auch hinsichtlich der Lösung von möglicherweise aufgedeckten arbeitsrechtlichen Problemen.

Darüber hinaus bieten wir unsere Dienstleistungen auch allen Unternehmen an, die, ohne die Absicht der Durchführung einer Transaktion bezüglich ihres Unternehmens zu haben, eine arbeitsrechtliche Analyse wünschen. Diese Prüfung soll der Vermeidung möglicher Verstöße dienen, die zu Sanktionen durch die spanischen Arbeitsbehörden führen könnten.

Leitende Angestellte, Geschäftsführung und Vorstand

Unsere Dienstleistungen reichen von der Prüfung der Natur des Arbeits- oder Geschäftsverhältnisses, welches den Arbeitnehmer, Geschäftsführer oder leitenden Angestellten mit dem Unternehmen verbindet, bis hin zu der Ausarbeitung eines geeigneten Vertrags mit demselben und seiner gegebenenfalls erforderlichen Anmeldung bei der Sozialversicherung.

Neben der Ausarbeitung des Vertrags beraten wir hinsichtlich spezieller Klauseln, welche das Unternehmen einbeziehen möchte, wie zum Beispiel unter anderem Wettbewerbsverbote, Vereinbarungen über goldene Fallschirme sowie Klauseln zur Exklusivität und Vertraulichkeit.

In diesem Sinne umfasst unsere Arbeit auch die Prüfung der geltenden Klauseln, ebenso wie die Bewertung der möglichen Verstöße durch den leitenden Angestellten, Geschäftsführer oder Vorstand. Wir beraten das Unternehmen in Fällen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sowohl in Bezug auf die Verhandlung als auch die Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen oder die gegebenenfalls notwendige vorübergehende Aussetzung des Arbeitsverhältnisses.

Tarifverhandlungen

Unsere Dienstleistungen im Bereich Tarifverhandlungen reichen von der Aushandlung von Tarifverträgen und -vereinbarungen bis hin zur Beratung bei Ruhestandsregelungen. Zu unseren Dienstleistungen gehören auch Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften sowie Konsultationen mit beratenden Ausschüssen für Tarifverhandlungen.

Wir begleiten und betreuen Verfahren zur endgültigen (Expediente de regulación de empleo oder ERE) und vorübergehenden Arbeitsregulierung (Expediente de regulación temporal de empleo oder ERTE). Wir bereiten die erforderlichen Unterlagen vor, fungieren als Vermittler bei Verhandlungen mit Beratungsausschüssen sowie mit Arbeitnehmern und kommunizieren mit den zuständigen Arbeitsbehörden.

Arbeitsrechtliche Verfahren

Unser Team aus Anwälten verfügt über eine umfangreiche Erfahrung im vorbereitenden administrativen Schlichtungsverfahren und vor den spanischen Sozialgerichten.

Wir bieten Rechtsbeistand in allen Arten von Verfahren, darunter:

  • Entlassungsverfahren
  • Zahlungsklagen
  • Erhebliche Änderungen von Arbeitsverträgen
  • Einstufung von Arbeitsplätzen
  • Klageverfahren zur Anerkennung von Rechten
  • Forderungsübergang von Unternehmen
  • Rechtswidrige Entsendung von Arbeitnehmern

Weitere arbeitsrechtliche Dienstleistungen

Zusätzlich zum Vorgenannten beraten wir in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts, deren Einhaltung nach spanischem Recht zwingend ist, wie beispielsweise:

  • Überprüfung und Ausarbeitung von Richtlinien zur Telearbeit und von Telearbeitsverträgen für die Arbeitnehmer
  • Verhandlung und Ausarbeitung von Gleichstellungsplänen
  • Einrichtung einer Beschwerdestelle
  • Erstellung von Berechtigungsprotokollen und anderen notwendigen Maßnahmen im Hinblick auf einen reibungslosen Betrieb des Unternehmens
  • Vergütungsgestaltung: Flexible Vergütungsmodelle
  • Berichterstattung über die Entsendung von Arbeitnehmern aus der arbeits-, ausländer- und sozialversicherungsrechtlichen Perspektive
  • Bearbeitung wesentlicher Änderungen der individuellen und kollektiven Arbeitsbedingungen
  • Durchführung von Schulungen des Personals im Bereich der Gleichstellung und anderen Arbeitsbereichen
  • Beratung hinsichtlich Einzel- und Massenentlassungen
  • Beratung bei Unternehmensnachfolgeprozessen und Prüfung der möglichen Folgen aus arbeitsrechtlicher Sicht
  • Beratung bei der Einrichtung von Verwaltungsgremien, sowohl aus der Perspektive der Sozialversicherung als auch im Hinblick auf Beschäftigungs- und Geschäftsverhältnisse

Ausländerrecht

  • Beratung bei der Einstellung eines leitenden Angestellten, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union oder des Schengen-Raums hat, zu Fragen der Zuwanderung, dem Arbeitsrecht und der Sozialversicherung
  • Registrierung von Bürgern der Europäischen Union oder des Schengen-Raums und deren Familien im Register für in Spanien wohnhafte Unionsbürger (Registro Central de Extranjeros de la Unión)
  • Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitskräfte
  • Investorenerlaubnis (Golden Visa)
  • Unternehmensinterne Genehmigungen
  • Genehmigung für internationale Telearbeitnehmer

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