Patente und der Schutz von Erfindungen in Spanien

Ein Patent erlaubt Innovationsführern ihre Erfindungen in Spanien zu schützen und geben den hervorgebrachten Bemühungen in Forschungs- und Produktentwicklung einen Istwert.

Voraussetzungen der Patentfähigkeit einer Erfindung

Um patentfähig zu sein, muss eine neue Erfindung vorliegen, die einen Nutzen für die Industrie bietet. Die Neuheit der Erfindung ist wesentlich für das Patent. Es ist daher wichtig für den Erfinder, die Enthüllung zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Erfindung geheim bleibt, bis ein Patentantrag eingereicht ist. Ein Patent schützt die Erfindung über 20 Jahre hinweg und der Antrag gewährt ausschließliche Rechte an dessen Inhaber. Die Nutzung oder Produktion von patentierten Gegenständen, ohne die Zustimmung des Eigentümers ist verboten und berechtigt zur Einleitung einer Patentverletzungsklage.

Antragsstrategie für Patente

Die Erfindung kann auf drei Ebenen geschützt werden:

Das nationale Patent

Um eine Erfindung in Spanien zu schützen ist es möglich, einen nationalen Patentantrag beim spanischen Patent- und Markenamt einzureichen. Das Vorgehen ist jedoch kompliziert. Der Erfinder muss den Antrag in Spanisch ausfüllen und eine Gebühr bezahlen. Die Behörde führt eine Prüfung über die Form und die Substanz der Erfindung durch und erstellt einen Bericht. Der Bericht muss daraufhin veröffentlicht werden, um Dritten die Möglichkeit zu geben Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Anschließend kann das Patent- und Markenamt ein nationales Patent erteilen und die Erfindung ist in Spanien geschützt.

Das europäische Patent

Ein Erfinder kann auch einen Schutz auf europäischer Ebene beantragen. Diese Wahl ist möglich, wenn der Wunsch besteht, eine Erfindung in mehreren europäischen Ländern zu schützen. Das europäische Patent ist nicht vereinheitlicht und verleiht dieselben Rechte wie ein nationales Patent.

Das Verfahren ist in zwei Phasen eingeteilt: die europäische Phase und die nationale Phase. Während der europäischen Phase muss der Erfinder die Antragsstellung in einer der folgenden drei offiziellen Amtssprachen durchführen: Französisch, Englisch oder Deutsch. Wichtig während dieser Phase ist, dass der Erfinder erklärt, in welchen Ländern Schutz begehrt wird. Die zweite Phase ist die nationale Phase, in welcher die Bestätigung durch die nationalen Patentämter ersucht werden muss. In Spanien muss der Antragssteller eine Übersetzung anfordern und eine Gebühr bezahlen.

Der Antragssteller sollte wissen, dass mit Erteilung das europäische Patent wirksam ist und keine nationale Bestätigung erforderlich ist. Allerdings gilt diese Regel nicht in Spanien. Deshalb ist in Spanien die nationale Bestätigung notwendig um die Erfindung in Spanien zu schützen.

Das internationale Patent

Letztlich ist es möglich, einen internationalen Antrag zu stellen. Dieser Antrag ähnelt dem des europäischen Patents. Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty – PCT), mit 148 Unterzeichnern, erlaubt dem Erfinder seine Erfindung auf internationalem Niveau zu schützen, wodurch die Verfahren bezogen auf vielfache Antragsstellungen vereinfacht werden. Ebenso wie das europäische Patent gilt das internationale Patent nicht direkt in Spanien. Die Wirksamkeit des Patents in Spanien muss durch das spanische Patentamt bestätigt werden.

Das Europäische und das Internationale Patent sind nicht einheitlich und verleihen daher die gleichen Rechte wie ein nationales Patent.

Verteidigung eines Patents

Einmal eingetragen, muss das Patent als nationales Patent geschützt werden.

Jede dritte Person, die eine Aufhebung des Patents wünscht, kann dieses anfechten. Letztgenannter muss seinen Antrag vor den spanischen Gerichten stellen. Dieses Verfahren wird durch das Gesetz 11/1986 über Patente geregelt.

Das Patent muss auch vor Fälschungen geschützt werden. Im Falle einer Patentverletzung in Spanien muss die Klage vor einem spanischen Gericht erhoben werden.

Deshalb ist sowohl für die Antragsstellung als auch für die Verteidigung eines Patents die Einholung von juristischer Beratung in Spanien notwendig.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Jade Pilato & Nicolás Melchior

Nicolás Melchior hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Handelsverträge, IKT-Recht und Immobilienrecht in Spanien spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch, Deutsch, Englisch und Französisch. Bitte zögern Sie nicht Nicolás Melchior zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.