Rechtsmittel gegen die Kürzung von Einspeisevergütungen in Spanien

Ausländischen Investoren stehen folgende drei Rechtsmittel gegen die Kürzung von Einspeisevergütungen in Spanien zur Verfügung: der Gang vor die nationalen Gerichte, der Gang vor den EuGH oder die Geltendmachung der Forderungen unter dem sog. Energy Charter Treaty. Die spanische Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass aufgrund des Haushaltsdefizits Vergütungen vollständig gestrichen wurden. Dies führte zur Existenzbedrohung für zahlreiche Unternehmen.

Arbeitsverhältnisse, welche die strafrechtliche Haftung von Unternehmen kompromittieren können

Die Kriterien, die maßgeblich sind für die Bestimmung einer strafrechtlichen Haftung von juristischen Personen, erlaubt es Staatsanwälten, die Wirksamkeit der Compliance-Programme über die Haftbarkeit juristischer Personen zu bewerten.

Das Vorratspfand an Schiffen: eine praktische Garantie für Finanz- und Konzessionsinstitute

Das Vorratspfand an Schiffen als Garantie ist im Gesetz über die bewegliche Hypothek und das besitzlose Pfand geregelt. Es soll den Konzessionsinhabern die Kreditbeschaffung vereinfachen, indem es die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber den Finanzinstituten garantiert.

Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses über die tägliche Arbeitszeit im Unternehmen in Spanien

Die jüngsten Urteile des Oberlandesgerichts weisen auf die Pflicht der Unternehmen mit Sitz in Spanien hin, die tägliche Arbeitszeit ihrer Angestellten unabhängig von der Unternehmensgröße zu kontrollieren. Nur durch diese vorherige Kontrolle können sie abgeleistete Überstunden nachweisen.

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Direktes Franchising in Spanien: Sicherheit durch Nähe

Direktes Franchising erlaubt britischen und amerikanischen Franchisegebern den schnellen und einfachen Aufbau eines Geschäftsmodells in Spanien, da es die Möglichkeit bietet, frei einen kommerziellen Partner und die Gründungsbereiche zu suchen. Einen Rückgriff auf ein direktes Franchiseabkommen zu haben, ist ein Zeichen der Qualität und Kontrolle, wenn es zu einer Einführung eines Franchise-Geschäftsmodells in Spanien kommt.

Der Rechtsrahmen für Verbraucherkreditverträge in Spanien

In Spanien hat Gesetz 16/2011 den vorherigen Rechtsrahmen (der auf das Jahr 1995 zurückgeht) ersetzt und die Richtlinie 2008/48 vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge (die „Richtlinie“) in spanisches Recht umgesetzt. Gesetz 16/2011 spiegelt die Vorgaben der Richtlinie wieder. Wo die Richtlinie keine besonderen Vorgaben eingefügt hat, wurden der alte Rechtsrahmen erhalten oder sogar erweitert, um den Verbraucherschutz zu erhöhen.

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Die nicht im Gesetz über Verbraucherkreditverträge erwähnten Verträge in Spanien

Bei der Überlegung, ob ein bestimmter Verbraucherkreditvertrag einer der Ausnahmen unterfällt (wodurch das Gesetz über Verbraucherkreditverträge auf diesen Vertrag nicht mehr anwendbar wäre), müssen die Bedingungen der relevanten Ausnahme genau beachtet werden.

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Erhöhung des Gesellschaftskapitals aus Reserven des Unternehmens

Um eine Steigerung des Gesellschaftskapitals aus Reserven oder Gewinnen durchzuführen, muss auf die gesetzlichen Grenzen bezüglich der freien Disposition der Reserven geachtet werden. Eine Kapitalerhöhung ist eine Form der Unternehmensfinanzierung, welche in der Steigerung der Eigenmittel des Unternehmens durch Erhöhung des Gesellschaftskapitals besteht.

Die Geschichte des Medien- und Werberechts in Spanien

Mehrere Satzungen bestimmen die Medien in Spanien. Nichtsdestotrotz ist die Hauptgesetzesquelle das Allgemeine Mediengesetz von 1988. Dies liegt daran, dass Spanien Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft ist, und daher den Gesetzen dieser unterliegt. Spanien hatte zunächst sein eigenes Mediengesetz. Dieses wurde jedoch abgeschafft, da es unflexibel war, und den Verbraucher nicht schützte. Obwohl Spanien nicht länger ein eigenes Mediengesetz hat, erteilt die spanische Regierung immer noch Rechtsprechung in bestimmten Angelegenheiten und nimmt daher fortwährend einen gewissen Einfluss auf das Medien- und Werberecht.

Das Auskunftsrecht der Gesellschafter in Spanien

Das Auskunftsrecht der Gesellschafter ist allgemein im Artikel 93 des Kapitalgesellschaftsgesetzes (LSC) anerkannt und wird separat für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Artikel 196) und die Aktiengesellschaft (Artikel 197) geregelt.