Das spanische Patenterteilungsverfahren

Das spanische Patenterteilungsverfahren dauert 14 oder mit Sachprüfung 24 Monate. Nach Anmeldung mit technischer Beschreibung, Darlegung der Patentansprüche und ggf. Zeichnungen erfolgt die Formalprüfung; darauf folgt die Erstellung und Veröffentlichung des Rechercheberichts. Für die Patentanmeldung und die Aufrechterhaltung des Patents muss eine Erteilungsgebühr gezahlt werden sowie jährliche Beiträge.

Ciudades inversión españa

Das neue spanische Gesetz über Arbeits- und Beteiligungsgesellschaften in Spanien

Der Beginn der Neuerung für Arbeits- und Beteiligungsgesellschaften in Spanien hat neue juristische Rahmenbedingungen für diese gesellschaftsrechtlichen Körperschaften geschaffen, indem sie wichtige Neuerungen und Verbesserungen einführt und dadurch einen Antrieb für diese Unternehmensform gibt und die bereits existierenden Gesellschaftstypen vervollständigt.

Anmeldung eines europäischen Patents beim Europäischen Patentamt

Ein europäisches Patent kann durch Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt auf Deutsch, Englisch oder Französisch beantragt werden. Vor Patenterteilung wird eine Recherchenbericht und eine Sachprüfung durchgeführt. Für die Patentanmeldung sind Gebühren zu zahlen; jährliche Gebühren fallen an für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit eines Patents. Das PPH ist ein beschleunigtes Patentprüfungsverfahren.

Voraussetzungen zur Patentierbarkeit von Erfindungen in Spanien

Erfindungen müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllen, damit sie zu einem Patent angemeldet werden können: die Erfindung muss neu sein, d.h. sie war der Öffentlichkeit vorher nicht zugänglich; die erfinderische Tätigkeit darf für Fachleute nicht evident sein und die Erfindung muss eine gewerblich Anwendbarkeit vorweisen. Sowohl Produkte als auch Prozesse können zu einem Patent angemeldet werden.

Neues elektronisches Buchführungssystem der Mehrwertsteuer in Spanien

Ab dem 01. Januar 2017 sind Grossunternehmen und Steuerpflichtige, die auf der Basis des Kalendermonats die Mehrwertsteuer erstatten, dazu verpflichtet, das neue elektronische Buchführungssystem des spanischen Mehrwertsteuerregisters zu verwenden. Das neue System zur elektronischen Mehrwertsteuererklärung findet sich auf der Internetvertretung der spanischen staatlichen Steuerbehörde (AEAT).

Die Elemente des Franchisevertrags in Spanien

Der Franchisevertrag ist das zentrale Mittel zur Festlegung der Rechte und Pflichten von Franchisenehmer und Franchisegeber; in der spanischen Gesetzgebung ist die Franchisebeziehung nicht konkret geregelt. Das Franchisesystem wurde rechtlich anerkannt, und es wurden gewisse Schutzrechte für den Franchisenehmer sowie ein Register aller Franchisegeber geschaffen. Alle weiteren Vertragsaspekte basieren auf der Vertragsfreiheit laut Art.1255 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Código Civil).

Definition und rechtliche Anforderungen der REIT oder SOCIMI in Spanien

Bei den SOCIMI handelt es sich um spanische Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT), deren Gesellschaftszweck die Investition in Gewerbeimmobilien zur späteren Vermietung ist. Das Mindestgesellschaftskapital der REIT in Spanien muss 5 Mio. Euro betragen.

Die Auswirkungen der Aufhebung der Vereinbarung Safe Harbor

Safe Harbor ist eine Vereinbarung zwischen Europa und den USA, die den Datenverkehr und die Speicherung personenbezogener Daten zwischen Europa und den USA laut europäischer Richtlinie mit geringerem Sicherheitsstand regelt. Durch eine Klage gegen das Unternehmen Facebook vor dem europäischen Gerichtshof wurde festgestellt, dass das Datenschutzniveau für europäische Nutzer nicht ausreichend garantiert werden kann. Infolge wurde die Vereinbarung Safe Habor aufgelöst.

Despido improcedente en españa

Abfindung in Raten bei Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen

Abfindungszahlungen für Arbeitnehmer, die von einer Firma aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt werden, können in Ratenzahlungen vorgenommen werden. Dies gilt unter vorheriger Absprache mit den Arbeitnehmervertretern für Einzel- sowie Massenentlassungen.

Kürzere Fristen für die Forderungseintreibung von Zahlungsverpflichtungen in Spanien

Die Frist für die Forderungseintreibung von Zahlungsansprüchen und Geschäftsschulden, die nach dem 7. Oktober 2015 entstanden sind, hat sich durch die Reform des Gesetzes 1/2000 des spanischen Zivilgesetzbuches von 15 auf 5 Jahre verkürzt. Dies gilt für ausstehende Zahlungen, die durch die Bereitstellung von Dienstleistungen, Handels- oder Geschäftsbeziehungen entstanden sind sowie für Schulden.