Nichtigkeit des Kaufvertrags über Aktien von Bankia

Im Jahr 2011 ist das Unternehmen Bankia an die Börse gegangen. Der Prospekt über diese Börseneinführung, einzige Informationsquelle für kleine Investoren, entsprach im Bezug auf die Konten des Unternehmens nicht der Wahrheit. Fünf Jahre später stellt der Oberste Gerichtshof die Unwirksamkeit des Aktienkaufs fest.

Regelungen zur Überwachung der Kommunikation der Arbeitnehmer

Die spanischen Gerichte haben unter Erfüllung gewisser Bedingungen die Kontrolle und Überwachung der privaten Kommunikation von Mitarbeitern über Geschäftscomputer als rechtmäßig erklärt. Über die Frage der Kontrolle von Textnachrichten auf geschäftlichen Mobiltelefonen, wie in einem französischen Urteil festgelegt, wurde noch nicht durch eine spanische Rechtsprechung geregelt.

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Regulierung des Werberechts in Spanien

Das allgemeine spanische Werberecht ist das wichtigste Gesetz in Fragen der rechtlichen Regulierung von verschiedenen Werbemaßnahmen in Spanien. Indirekte und direkte Werbung berufen sich auf unterschiedliche Gesetzestexte, und auch für die einzelnen Unterarten wie z.B. Produktplacement, Telefonwerbung, per Post und Email oder Blogging, gibt es zahlreiche Referenzen, auch auf lokaler Ebene.

Die unfreiwillige Verrentung in spanischen Tarifverträgen

Die Verrentung ist in Spanien freiwillig, außer in den im Gesetz 3/2012 vom 6. Juli über dringende Maßnahmen zur Reform des Arbeitsmarktes beschriebenen Fällen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter wurde in Spanien in 2013 angehoben. Seit der Reform ist es nicht mehr möglich, die unfreiwillige Verrentung im Tarifvertrag festzulegen.

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Gründung von Gesellschaften in Spanien: Verwaltungsablauf einer GmbH

In Spanien wird die Führung und Verwaltung einer GmbH (S.R.L. oder S.L) durch die Gesellschaftsorgane ausgeübt. Diese Gesellschaftsorgane, die Hauptversammlung und die Geschäftsführung, leiten die Geschäfte der Gesellschaft.

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Gründung einer Gesellschaft (GmbH) in 8 Schritten

Zur Gründung einer GmbH in Spanien müssen folgende entscheidende Schritte beachtet werden: Regeln für die Gründung, Formulierung der Satzung, Beurkundung der Verwaltungsverfahren und Steuerpflichten.

Was beinhaltet die Hinterlegungspflicht einer Internetseite oder eines Blogs?

Mit der neuen Regulierung zur Verwaltung von Internetseiten und Blogs soll der Bestand an Veröffentlichungen in Spanien registriert und geschützt werden. Gleichzeitig wird der Zugang für kulturelle- oder Forschungszwecke oder zur Informationsbeschaffung gestattet werden. Verantwortlich sind die Besitzer oder Verwalter der Internetseiten.

Maßnahmen zur Vorbeugung der strafrechtlichen Haftung von Unternehmen in Spanien

Um die strafrechtliche Haftung eines Unternehmens für Straftaten durch Dritte zu vermeiden, muss das Unternehmen über einen Aktionsplan zur Prävention von Straftaten und einen Compliance Officer verfügen. Zu den Straftaten gehören u.a. Umweltschäden, Schädigung des geistigen Eigentums, Insolvenz, Geldwäsche oder Straftaten gegen die Sozialversicherung.

Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen in Spanien

Die einzelnen rechtlichen Gesellschaftsformen, die in Spanien zur Firmengründung vorhanden sind – Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und sonstigen Rechtsformen – haben verschiedene Vor- und Nachteile, die hier zusammengefasst aufgeführt werden.

Verfahren zur gesetzlichen Pflichthinterlegung von Online-Publikationen in Spanien

Die Rechtsregisterzentren bestimmen, welche Online-Publikationen zur Erhaltung auswählt werden. Die Nationalbibliothek und regionalen Zentren übernehmen die Aufbewahrung. Es gibt öffentliche Online-Publikationen und solche mit beschränktem Zugang.