Rechtliche Bestimmungen für die Nutzung von Drohnen in Spanien

Rechtliche Bestimmungen für die Nutzung von Drohnen

Die Branche der durch Fernsteuerung gelenkten Fluggeräte, den sogenannten Drohnen oder RPAS, erlebte in Spanien in den letzten Monaten ein starkes Wachstum, und stellt dort eine der großen aufstrebenden und in technologischer Hinsicht revolutionären Branchen dar.

Derzeit existiert in Spanien eine Rechtsvorschrift vorübergehender Natur, die den Einsatz und die Steuerung der Drohnen regelt, indem sie festlegt, welches das angemessene Verfahren für die Durchführung von Flugaktivitäten ist – in Abhängigkeit von dem Ort der Operation und dem Gewicht des Fluggeräts. Es handelt sich um das Gesetz 18/2014 vom 15. Oktober zur Annahme von sofortigen Maßnahmen für das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit, welches die Nutzung von Drohnen (RPAS), deren Gewicht 150 kg nicht übersteigt, in ganz Spanien regelt.

Gleichzeitig kommt der Staatlichen Agentur für Flugsicherheit AESA (Agencia Estatal de Seguridad Aérea) eine zentrale Rolle innerhalb der Branche der durch Fernsteuerung gelenkten Fluggeräte zu, indem es sich um die federführende Einrichtung handelt, die damit betraut ist, die Einhaltung des genannten Gesetzes 18/2014 zu überwachen und insbesondere die Operationen mit dieser Art von Luftfahrzeugen innerhalb des spanischen Flugraums zu autorisieren.

Darüber hinaus wurde für jene Drohnen, die die 150 kg überschreiten, eine Rechtsvorschrift auf europäischer Ebene eingeführt, womit die zuständige Einrichtung zur Regelung dieser Fluggeräte die EASA (European Aviation Safety Agency) ist.

Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für die kommerzielle Drohnennutzung

Im Folgenden werden die wichtigsten Voraussetzungen für die Befugnis zur kommerziellen Nutzung von Drohnen in Spanien in schematischer Form zusammengefasst:

  • Von der AESA zum Drohnensteuerer befähigt sein
  • In Besitz einer Haftpflichtversicherung sein
  • Dass jede Drohne mit einer Kennzeichnung ausgestattet und ihr Gebrauch nicht unzulässig ist
  • Drohnenpilot sein

Von der AESA zum Drohnensteuerer befähigt sein

Um von der AESA die Befähigung zum Drohnensteuerer zu erlangen, muss eine Reihe von Formalitäten durchgeführt werden:

  • Probeflüge beantragen, mittels einer vorherigen Mitteilung und Verantwortlichkeitserklärung. Außerdem eine Charakterisierung jedes Fluggeräts und der Flugprofile sowie einen Luftfahrtsicherheitsbericht erstellen

Es müssen ebenfalls die Konditionen und Beschränkungen für die Sicherheit der Operation sowie der Pilotennachweis vorgelegt werden

  • Probeflüge durchführen.

Hierzu wird der Stempel der AESA in der vorherigen Mitteilung und Verantwortlichkeitserklärung benötigt

Es ist für jede Art von Fluggerät und Aktivität erforderlich, Probeflüge durchzuführen, und sie können lediglich vom Nutzer und unter der Garantie, dass die besagte Operation unter vollständiger Sicherheit realisiert wird, durchgeführt werden

  • Beantragung der Befähigung zum Steuerer

Nach Durchführung der Probeflüge kann die endgültige Befähigung erlangt werden, welche unbegrenzt gültig ist, sofern sich die in der vorherigen Mitteilung und der Verantwortlichkeitserklärung angegebenen Konditionen nicht ändern

Ferner müssen die Drohnen über 25 kg im Luftfahrzeugregister eingeschrieben sein, ein Lufttüchtigkeitszeugnis besitzen und über eine vorherige Autorisierung von der AESA verfügen

Drohnenpilot sein

Um Drohnenpilot sein zu können, ist es erforderlich:

  • Volljährig zu sein
  • Vorzuweisen, dass sowohl die nötigen theoretischen als auch praktischen Kenntnisse vorhanden sind, um das Fluggerät zu steuern

– Für Fluggeräte über 25 kg ist es notwendig, über eine gültige Pilotenlizenz oder über die theoretischen Kenntnisse derselben zu verfügen, während es für die Fluggeräte unter 25 kg genügt, eine gültige Pilotenlizenz – oder die theoretischen Kenntnisse –, oder das von einer anerkannten Trainingseinrichtung (ATO) ausgegebene Basiszertifikat (VLOS) oder Fortgeschrittenenzertifikat (BVLOS) zu besitzen.

– Im Hinblick auf die praktischen Kenntnisse ist es erforderlich, an einem Kurs mit praktischem Training speziell für jedes Fluggerät und jede Steuerungsausrüstung (Marke und Modell) teilgenommen zu haben. Außerdem ist jeder Kurs mit einer verpflichtenden Flugprüfung abzuschließen, um das entsprechende Zertifikat zu erlangen.

  • Es ist ebenfalls notwendig, in Besitz einer gültigen adäquaten ärztlichen Bescheinigung zu sein.

Elisa Muñoz & José María Mesa

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

José María Mesa hat Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre studiert und ist auf Handelsverträge, Gesellschaftsrecht sowie Mergers & Acquisitions spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht José María Mesa zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.