Rechtsrahmen der Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren in Spanien

Um zu verhindern, dass ein Insolvenzverfahren für Unternehmen die einzige Möglichkeit der Restrukturierung ist, hat die spanische Regierung Reformen mit dem Ziel eingeleitet, Unternehmen dabei zu unterstützen, eine Insolvenz durch außergerichtliche Restrukturierungen bzw. durch Restrukturierungen mit weniger gerichtlicher Beteiligung zu vermeiden. Zentrale Instrumente waren dabei das Gesetz 14/2013, das Unternehmer und deren Internalisierung unterstützt sowie das königliche Gesetzesdekret (RDL 4/2014), durch welches Sofortmaßnahmen zur Refinanzierung und Restrukturierung von Unternehmen erlassen worden waren. Diese Instrumente waren darauf angelegt, die Reorganisationsmechanismen solcher Unternehmen zu verbessern, die sich kurz vor der Insolvenz befinden.

Refinanzierung von Schulden

Nach der Reform hat eine beachtliche Anzahl an Unternehmen damit angefangen, ihre Schulden zu refinanzieren und viele weitere werden dies wohl ebenfalls tun, sobald ein stabiler Rechtsrahmen existent ist. Man sollte dem Umstand Rechnung tragen, dass in den Jahren 2013 und 2014 die Produktionseinheiten vieler insolventer Unternehmen an industrielle Investoren sowie ausländischer Private Equity Unternehmen verkauft worden sind und dass diese Art Transaktion auch in Zukunft so stattfinden wird. Nichtdestotrotz ist davon auszugehen, dass Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten von den neuen Mechanismen profitieren werden.

Gerichtliche und außergerichtliche Restrukturierung

Die Reform bietet zwei verschiedene Methoden: die gerichtliche und die außergerichtliche Restrukturierung.

Gerichtliche Restrukturierung

Die gerichtliche Restrukturierung (concurso und preconcurso) meint, dass das Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten eine Refinanzierungsvereinbarung oder einen fortgeschrittenen Antrag auf ein Vergleichsverfahren aushandeln kann. Alternativ enden die Verfahren mit einer Unternehmensliquidation. Wenn der Schuldner das Handelsgericht über die Verhandlungen mit dem Gläubiger informiert, genießt er einen viermonatigen Schutz vor einem Insolvenzverfahren.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt auf Insolvenzantrag. Die Gläubiger sollten ihre Forderung innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses geltend machen. Das Gericht ernennt dann einen Insolvenzverwalter, der die Maßnahmen des Insolvenzschuldners überprüft und einen Bericht anfertigt. Wenn die Gläubiger dem nicht widersprechen, leitet der Insolvenzverwalter den Bericht weiter an das Gericht. Das Gericht stützt sich auf diesen Bericht, wenn es über die Rückzahlungsfristen, den Restrukturierungsplan, alternative Rückzahlungsvorschläge usw. entscheidet. Statt der Reorganisation besteht die Möglichkeit der Unternehmensliquidation. Wird die Liquidation bestätigt, werden die gesamten Vermögenswerte des Schuldners veräußert und die Forderungen der Gläubiger werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften abbezahlt.

Außergerichtliche Restrukturierung

Bei der außergerichtlichen Restrukturierung handelt es sich wiederum um eine Verfahrensweise, in der es darum geht, neue Bedingungen für eine existierende Schuld zu verhandeln. In einer solchen Verfahrensart verhandelt der Schuldner unmittelbar mit seinen Gläubigern. Das Verfahren ist aufgrund des Verhandlungsprozesses mit Gläubigern, Banken, Verkäufern usw. recht anspruchsvoll.

Vereinbarungen zu Stundungen, Teilverzicht, Equity Swaps, Beteiligungsdarlehen

Die spanische Gesetzeslage gestattet Vereinbarungen zu Stundungen, Teilverzicht, Equity Swaps, Beteiligungsdarlehen, Wandelanleihen usw. Sowohl das Gericht sowie mindesten 51% der Finanzgläubiger müssen der Vereinbarungen zustimmen; und selbst das reicht nicht aus, wenn die Vereinbarung auch für die nicht teilnehmenden bzw. nicht zustimmenden Gläubiger bindend sein soll. Damit sich die Bindungswirkung auch auf diese erstreckt, ist eine Zustimmungsmehrheit von 60% aller Finanzgläubiger vonnöten. Wenn eine Mehrheit von 75% der Finanzgläubiger der Vereinbarung zustimmen, können Stundungen für bis zu zehn Jahre bindend sein; abgesehen von den Stundungen können dann zudem zusätzliche Wirkungen wie zum Beispiel eine Entschuldung oder Equity Swaps die nicht zustimmenden Gläubiger binden.

Die konkreten Ergebnisse des RDL 4/2014

Durch die Reform wurden auf diversen Feldern wichtige Schritte vollzogen.

Beispiel außergerichtliche Restrukturierung: Mautautobahnen

Bezüglich des außergerichtlichen Restrukturierungskurses soll hier als Beispiel das staatlich geleitete Unternehmensprojekt zur Rettung spanischer Autobahnen genannt werden. Die spanische Regierung plant die Rettung von neun Mautautobahnen, die ein Insolvenzverfahren eröffnen mussten, um eine Liquidation dadurch zu verhindern, dass sie ihre Vermögenswerte und Schulden in ein staatliches Unternehmen eingebracht haben. Der Staat hat den Finanzgläubigerinstitutionen einen Schuldenerlass in Höhe von 50% angeboten, was in etwa 2,4 Milliarden Euro entsprach. Ziel war es geringere Schuldendienstkosten sowie eine bessere Rentabilität zu erreichen, damit die EU-Behörden der Vereinbarung nicht den Charakter einer staatlichen Hilfeleistung beimessen.

Beispiel gerichtliche Restrukturierung: Immobiliengewerbe

Im Rahmen der gerichtlichen Restrukturierungsverfahren hat die spanische Zentralbank erstmalig im Jahre 2013 den Erwerb von EVO durch den US-Investmentfond Apollo genehmigt. Bezüglich des Restrukturierungskurses im Immobiliengewerbe wurde das Hauptquartier von Banco Santander (genannt Finance City), eines der größten Real Estate Assets Europas, an Marme Inversiones verkauft, welches es wiederum im Rahmen eines vierzigjährigen Leasingvertrages an Banco Santander zurückvermietet hat. Marme hat den Erwerb zum Teil dadurch bezahlt, dass sie eine Finanzierung im Umfang von zwei Milliarden Euro verwendet haben. Faktisch hat Marme einen Teil und zwei niederländische Unternehmen den anderen finanziert. Im März 2014 hat RDL 4/2014 dann einen neuen Maßstab hinsichtlich der Rückstellungen festgelegt, welche die sich refinanzierenden und restrukturierenden Banken bilden müssen. Das System wurde in Anbetracht der Klassifizierung des Risikos in Verbindung mit den refinanzierten Forderungen flexibler. Risiken können fortan dann als normal klassifiziert werden, solange die Schlüsselelemente sicherstellen, dass eine Schuldenbereinigung wahrscheinlich ist sowie dass es eine Refinanzierungsvereinbarung gibt, die darüber hinaus auch mit einem Restrukturierungsplan übereinstimmt.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

José María Mesa hat Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre studiert und ist auf Handelsverträge, Gesellschaftsrecht sowie Mergers & Acquisitions spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht José María Mesa zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.