Sonnensteuer auf Photovoltaikanlagen in Spanien

Trotz der Tatsache, dass Spanien unter den negativen Folgen des neuen Königlichen Dekrets über die „Sonnensteuer“ auf Solaranlagen leidet und dies folglich abschreckt, in erneuerbare Energien in Spanien zu investieren, ist diese Maßnahme ein Mittel, um das Gesamtdefizit des Landes zu reduzieren, und kann daher in einem positiven Licht gesehen werden.

Photovoltaikanlagen

Das vergangene Jahr hat gezeigt, dass der spanische Markt für erneuerbare Energien aufgrund des Rückgangs der Investitionen in die Solarenergie in einem negativen Licht steht. Dieser Rückgang der Solarenergie lässt sich durch eine Eigenheit des spanischen Marktes erklären: es werden nämlich 95% des Stromverbrauchs von der Tarifa de Último Recurso (TUR, tariff of last resort) reguliert, was durch die Regierung festgelegt wird. Es ist darauf hinzuweisen, dass der spanische Elektrizitätsmarkt in den letzten Jahren in ein Defizit geriet, was als „Tarifdefizit“ bezeichnet wird. Diese Verluste sind weitgehend ein Ergebnis der Kosten für den Betrieb des Elektrizitätsmarktes des Landes, welche die Einnahmen aus dem Verkauf von Strom übersteigen. Im Mai 2016 erreichten diese Schulden eine erstaunliche Höhe von 34 Milliarden Dollar. Anfang dieses Jahres schlug Spanien eine neue Verlustreduktionsmaßnahme vor, die sogenannte „Sonnensteuer“ , die den Preis der selbst erzeugten Solarenergie erhöhen würde, welche weitgehend auf Photovoltaik (PV) Technologie basiert. Dieses physikalische Phänomen ermöglicht die direkte Umwandlung von Sonnenstrahlung in elektrische Energie.

Gemäß der spanischen Photovoltaikunion (UNEF), verlangt das neue Gesetz von den Eigentümern von Eigenverbrauchsanlagen, dass sie dieselbe Netzgebühr wie alle Stromverbraucher in Spanien bezahlen, plus die so genannte „Sonnensteuer“.

Vorschriften

  • Das neue Gesetz verbietet PV-Anlagen mit bis zu 100 kW Leistung den Verkauf von Strom. Stattdessen sind ihre Eigentümer dazu verpflichtet, den Überschussstrom unentgeltlich ins Stromversorgungsnetz einzuspeisen.
  • Anlagen mit über 100 kW Leistung müssen sich registrieren lassen, um den Überschussstrom an der Strombörse verkaufen zu dürfen.
  • Bei PV-Anlagen mit bis zu 100 kW Leistung, muss der Eigentümer der Anlage Auftraggeber im Vertrag mit dem Elektrizitätsunternehmen sein.
  • Gemeinschaftliches Eigentum ist vollumfänglich für alle Größen von Eigenverbrauchsanlagen verboten.
  • Die Bewilligungen müssen vor der Installation der PV-Anlage erteilt werden. Jedes netzgekoppelte Stromsystem bedarf der Genehmigung vom jeweiligen Stromlieferanten und der spanischen Regierung.

Bußgelder für Verstöße gegen diese Bestimmungen

Das Gesetz wirkt rückwirkend, so dass alle bestehenden Eigenverbrauchsanlagen den neuen Vorschriften entsprechen müssen, andernfalls droht ihnen eine Geldbuße von bis zu 60 Mio. €.

Darüber hinaus verdoppelt sich die Geldbuße im Falle eines radioaktiven Lecks aus einem Atomkraftwerk.

Ausnahmen

Anlagen mit weniger als 10 kW Leistung und alle Installationen auf den Kanarischen Inseln und den Städten Ceuta und Melilla sind von der zweiten „Solarsteuer“ befreit. Darüber hinaus sind Installationen mit Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen bis 2020 von der zweiten „Sonnensteuer“ befreit und die Städte Mallorca und Menorca bezahlen eine reduzierte Steuer. Netzunabhängige Anlagen bezahlen natürlich keine Netzgebühren.

Darüber hinaus ist es Unternehmen, die Kunden von Starkstrom sind, erlaubt, einen Gewinn aus dem Überschussstrom zu erzielen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Solarenergie aufgrund des anhaltenden Preisrückgangs der Solaranlagen zusätzlich zu Spaniens reichhaltigem Sonnenschein eine vorteilhafte Investition darstellt. Dies führt dazu, dass viele Haushalte solche Technologien installieren, um Strom ökonomischer zu erzeugen. Trotzdem fehlt weiterhin ein spanischer Hersteller von Solarzellen unter den Top 10 Produzenten weltweit. Darüber hinaus ist mit der Einführung der sogenannten „Sonnensteuer“ auf Solaranlagen eine Reihe von Bestimmungen für die Nutzung solcher Solarsysteme in Kraft getreten, die bis zu 60 Millionen Euro Geldbußen nach sich ziehen, sofern die Bestimmungen nicht eingehalten werden, so dass Solaranlagen in Spanien wirtschaftlich wenig rentabel sind.

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass trotz der Tatsache, dass diese negativen Maßnahmen dazu geführt haben, dass die Solarenergie in Spanien wenig rentabel ist, sie trotzdem Spaniens engagierte Haltung zur Verringerung der Verluste und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zeigen.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Isla Markham & Karl H. Lincke

Karl H. Lincke, Partner der Kanzlei, hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht und TMT spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch, Deutsch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht Karl Lincke zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.