Warum in Spanien investieren?

Durch die Förderung des ausländischen Unternehmertums hat sich Spanien innerhalb der EU zu einer vorteilhaften Option für ausländische Investoren entwickelt. Warum in Spanien investieren? Spanien beabsichtigt, seine Wirtschaft durch Internationalisierung zu stärken und hat daher mehrere Gesetze zur Förderung dieses Ziels erlassen. Der ausländische Investor kann eine Aufenthaltsbewilligung (sog. Golden Visa) für sich selbst und seine unmittelbare Familie beantragen, sofern er folgende Anforderungen erfüllt:

  • Eine Anlage in Grundbesitz von 500.000 Euro oder mehr;
  • Eine Investition in spanische Unternehmen oder Investmentfonds im Wert von 1.000.000 Euro oder mehr;
  • Eine Investition in spanische Staatsanleihen in Höhe von 2.000.000 Euro oder mehr;
  • Aufbau eines Unternehmens oder Vertrieb eines innovativen Produktes, das den öffentlichen und wirtschaftlichen Interessen Spaniens zugute kommt.

Mit einem Golden Visa kann der Investor in Spanien wohnen und arbeiten, außerdem kann er jedes Land bereisen, das Teil des Schengen-Abkommens ist.

Immobilien-Investments

In Bezug auf Immobilien-Investments ist es wichtig, sich  des erheblichen Preissturzes der letzten Jahre bewusst zu sein. Bei der Eröffnung eines neuen Betriebs in Spanien  wird es keine Probleme  geben, passende und günstige Örtlichkeiten zu finden. In einigen Teilen Spaniens sind Immobilien auf einem verlockenden Tief von 45%, im Gegensatz zu anderen EU-Staaten wie bspw. das Vereinigte Königreich. Für weitere Informationen bezüglich Investitionen an geeigneten Orten.

Ein weiterer Anreiz ist die stetige Abnahme der Steuern in den letzten Jahren. Sobald ein Golden Visa ausgestellt wird, ist ein ausländischer Investor verpflichtet, Steuern auf die Gesamtheit seiner Vermögenswerte (egal, wo auf der Welt sie sich befinden) und auf sein spanisches Einkommen zu zahlen. Es handelt sich hierbei um das Nettovermögen und die Kapitalgewinnsteuer. Beispielsweise liegt der aktuelle Steuertarif für einen Netto-Immobilienwert von 700.000 Euro oder mehr zwischen 0,2% und 2,5%, je nach dem, in welcher Stadt der Investor wohnen möchte.  Von nun an gibt es keine Obergrenze oder Einschränkungen mehr für den  Gewinn eines Unternehmens. Tatsächlich wurde der Steuertarif der Kapitalgewinnsteuern von Mitte der 20er Jahre bis  2015 um 20% reduziert und wird im Jahr 2016 voraussichtlich auf 19% gesetzt werden.

Falls der Investor keine Aufenthaltsbewilligung wünscht, muss er lediglich Steuern auf spanische Vermögenswerte zahlen. Damit gewährleistet ist, dass diese Vermögenswerte nur in Spanien besteuert werden und dass die Doppelbesteuerung verhindert wird, hat die spanische Regierung Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern unterzeichnet. Eine weitere Methode, um von der Steuererrmäßigung zu profitieren, ist die Teilnahme  am spanischen Sozialversicherungssystem.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Mariscal & Abogados verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich des Immobilien- und Baurechts in Spanien: Beratung bei Bauverträgen, Legal Due Diligence, Genehmigungen und Lizenzen zum Städtebau, etc. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.