Wege zur Beschwerdeeinlegung vor dem zentralen Kreditregister der Bank von Spanien (CIRBE)

Die Central de Información de Riesgos del Banco de España (CIRBE, zu deutsch zentrales Kreditregister der spanischen Nationalbank) ist eine öffentliche und vertrauliche Datenbank, die die Informationen der direkten (Darlehen und Kredite) und indirekten Kreditrisiken (Bürgschaften und Garantien) von mehr als 6.000 Euro sammelt, die zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden bestehen.

Es handelt sich nicht um ein Schuldnerverzeichnis, sondern um ein sehr nützliches Instrument für die Bankinstitute, wenn es darum geht, die Schuldensituation eines Kunden kennenzulernen. Die Bank von Spanien verwendet sie auch als Kontrollwerkzeug der Finanzinstitute.

Mögliche Schäden durch die CIRBE

Es kann jedoch vorkommen, dass ein Unternehmen bemerkt, dass die Bank von Spanien in ihrem Risikobericht bereits aufgehobene und beglichene Kreditsummen aus Darlehen bei diversen Kreditinstituten weiterhin aufführt.

In Anbetracht des Schadens, den diese falsche Information für die Geschäftsaktivitäten der betroffenen Unternehmen verursachen kann, kann und muss das Unternehmen die daraus hervorgehenden Maßnahmen ergreifen, damit jene Daten berichtigt werden und aus dem Risikobericht der Bank von Spanien entfernt werden.

Es gibt drei Wege, die gleichzeitig eingeleitet werden können, um dies zu erreichen: zwei administrative und ein zivilgerichtliches Verfahren.

Beschwerde bei der Bank von Spanien

Es handelt sich um die Beschwerde gegen eine Anstalt wegen Nichtübereinstimmung mit der CIRBE Deklaration. Dies ist die Option mit den meisten Garantien und den grössten Aussichten auf Erfolg.

Jede natürliche oder juristische Person, die die bei der CIRBE deklarierten Daten als falsch erachtet, kann die besagte Beschwerde einreichen.

Beschwerde bei der Spanischen Datenschutzbehörde (AEPD)

Im Falle, dass die Verwaltungsbeschwerde gegen die Bank von Spanien nicht die erwarteten Früchte trägt, kann Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde AEPD eingelegt werden, die, sobald sie über diese in Kenntnis gesetzt wurde, auch die Bank von Spanien informieren und eine Untersuchung durchführen muss, um festzustellen, ob grundlegende Rechte verletzt worden sind.

Die Anzeige gegen die spanische Datenschutzbehörde kann zur gleichen Zeit wie die direkte Beschwerde bei der Bank von Spanien erfolgen.

Zivilgerichtlicher Weg: Schadensersatzklage

Zuletzt besteht die Möglichkeit, eine Schadensersatzklage in Form von immateriellen Schäden durch unrechtmäßige Einmischung in die Unternehmensehre mittels eines regulären Verfahrens bei dem zuständigen Gericht erster Instanz einzulegen.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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