Arbeitsbedingungen nach Verlust der Geltungskraft des Tarifvertags in Spanien

Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) von Spanien hat sich in seinem Urteil vom 22. Dezember 2014 für die Bewahrung der Arbeitsbedingungen nach Verlust der Geltungskraft des Tarifsvertags ausgesprochen, womit einer der umstrittensten Aspekte der Arbeitsmarktreform in Spanien endet.

Der Tarifvertrag des beklagten Unternehmens verlor seine Geltungskraft innerhalb eines Jahres, ohne dass eine Vereinbarung zwischen den Partein getroffen wurde. Da es keinen übergeordneten Tarifvertrag gab, entschied sich das Unternehmen für die Aufteilung der Gehaltszahlungen in zwei Perioden:

  • Ein Teil zu den Bedingungen des beklagten Tarifvertrags,
  • Der andere Teil mit der Anwendung der im spanischen Arbeitnehmerstatut vorgesehenen Bedingungen.

Angesichts dieser Sachlage beantragte eine Gewerkschaft die Nichtigkeit der Veränderungen und die Wiederherstellung der Arbeitsbedingungen, die vor dieser Änderung gültig waren.

Diese Klage wurde vom Obersten Gerichtshof angenommen, wobei beschlossen wurde, dass die ursprünglich vereinbarten Arbeitsbedingungen solange bewahrt werden müssen, bis ein neuer Tarifvertrag verhandelt wird.

Aus diesem Grund müssen die Unternehmen die Arbeitsbedingungen, die die Arbeiter bis vor dem Ende der Weiterverwendbarkeit (ultra actividad) in Anspruch genommen haben, bewahren.

Die Weiterverwendbarkeit von Arbeitsverträgen

Die Weiterverwendbarkeit ist die automatische Anwendung des schon erwähnten Tarifvertrags, die über die Laufzeit der im Text vorgesehenen Geltungskraft nach Verlust der Geltungskraft des Tarifvertrags hinausreicht.

Dieses Urteil des Obersten Gerichtshofs eröffnet einen neuen Weg, da es die Arbeitsbedingungen des Tarifvertrags, der Teil des Vertrags ist, berücksichtigt, und bestimmt, dass diese vertraglichen Vereinbarungen durch das Verfahren wesentlicher Änderungen des Art. 41 des spanischen Arbeitnehmerstatuts geändert werden können. Das Gericht hat ausserdem beschlossen, dass neu eingestellten Arbeiter diese Arbeitsbedingungen nicht gewährt werden, da für diese der abgelaufene Tarifvertrag in keinem Moment angewendet wurde.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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