Datenschutz in der Gesetzgebung zur Geldwäscheprävention in Spanien

Bezüglich des Schutzes persönlicher Daten innerhalb des Gesetzes 10/2010 vom 28. April zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, lassen sich interessante Aussagen mit Bezug auf das LOPD wiederfinden. Artikel 32 des Gesetzes besagt:

  • Die Behandlung von persönlichen Daten sowie die Daten, die automatisch oder auf sonst eine Art und Weise bei der Befolgung der Bestimmungen dieses Gesetzes erhoben werden, unterliegen den Bestimmungen des LOPD. Die darin enthaltenen Regelungen zum Ablauf des Datenschutzes erfordern, dass die Maßnahmen zur Erfüllung die hohen Sicherheitsstandadard, die das besagte Gesetz im Bezug auf Datenschutz etabliert hat, beachtet werden.
  • Bezüglich der Behandlung persönlicher Daten ist nach diesem Gesetz sowohl die im LOPD vorgesehene Informationspflicht wie das Erfordernis der Genehmigung ausgeschlossen.  Zudem ist genauso wenig das Einverständnis des Dateninhabers nötig, um die entsprechenden Daten an die zuständigen Behörden weiterzugeben, solange dies im Zuge der Bekämpfung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung geschieht.
  • Hinsichtlich der Verarbeitung von Daten finden die im LOPD vorgesehenen Normen zum Recht auf Zugriff, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch keine Anwendung. Bei der Ausübung der genannten Rechte durch den Antragsteller, muss der Antragsgegner Informationen lediglich in dem Umfang öffentlich machen, in dem Art.32 es vorsieht.

Sonderregelung zum Datenschutz von Personen des öffentlichen Lebens in Spanien

Zusätzlich zu dem bereits Erwähnten, ist das Folgende zu beachten, wenn es sich bei  den in Betracht kommenden Daten um Daten von Personen des öffentlichen Lebens handelt:

  • Die verpflichtenden Personen können bereits mit der Erstellung von Daten voranschreiten, wenn die Daten Hinweise erhalten, die zur Identifizierung von Personen mit öffentlicher Verantwortung dienen, auch wenn noch keine Geschäftsbeziehungen mit diesen Personen unterhalten wurden.
  • Zu diesem Zweck können die verpflichtenden Personen verfügbare Informationen über Personen mit öffentlicher Verantwortung einholen, ohne dass eine Zustimmung der jeweiligen Person erforderlich wäre. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei besagten Information um solche aus nicht öffentlich zugänglichen Quellen handelt.
  • Die in den Dateien enthaltenen Daten dürfen mit der vom Gesetz vorhergesehenen Sorgfalt zur Erfüllung der verschärften Maßnahmen verwendet werden.
  • Die zur Schaffung der Dateien verwendeten Daten dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden.
  • Es ist nicht verpflichtend, die Betroffenen über die Aufnahme ihrer Daten in die Kartei zu informieren.
  • In jedem Fall sind bei der Schaffung und Verwendung der Dateien die durch die Regelungen zum Datenschutz vorgesehen hohe Sicherheitsstandards anzuwenden.

Cristina Sandoval & Jesús Sánchez

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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