Die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit in Spanien

Das spanische Gesetz 14/2013 führt eine Reihe neuartiger Formvorschriften und Verwaltungsvorgänge bei der Gesellschaft und den Registern ein, die sich günstig auf die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit auswirken sollen.

Betreuungsstellen für den Unternehmer zur Förderung der Unternehmensgründung in Spanien

Es werden Betreuungsstellen für den Unternehmer (PAE für Spanisch Puntos de Atención al Emprendedor geschaffen. Dabei handelt es sich um elektronische oder Präsenz-Schalter (physische oder Internet-Portale), über die die Bearbeitung aller Vorgänge für die Aufnahme, den Betrieb und die Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit erledigt werden können.

Internetportal des spanischen Informationszentrums und Unternehmensgründernetzes

Als Internetportal wird das elektronische Bearbeitungssystem des Informationszentrums und Unternehmensgründernetzes (CIRCE für Spanisch Centro de Información y Red de Creación de Empresa) genutzt. In diesen Einrichtungen hat die Bearbeitung des Einheitlichen Elektronischen Dokuments (DUE für Spanisch Documento Único Electrónico) zu erfolgen. Mindestens eine elektronische Betreuungsstelle für den Unternehmer ist beim Ministerium für Industrie, Energie und Tourismus gewährleistet. Als mögliche PAE sind im Gesetz die Notare und ihre Notariate erwähnt. Die bisherigen PAIT (Stellen für die Beratung und Erstbearbeitung) werden in die PAE integriert.

Formulare bei der Betreuungsstelle des Ministeriums für Industrie, Energie und Tourismus

Die PAE des Ministeriums für Industrie, Energie und Tourismus enthält in jedem Fall alle für die Aufnahme der Tätigkeit notwendigen Informationen und Formulare. Hier können alle erforderlichen Unterlagen und Anträge eingereicht, Informationen über den Bearbeitungsstand der Verfahren eingeholt, alle Informationen über Hilfen, Subventionen und andere Arten der finanziellen Unterstützung durch den Zentralstaat, die Autonomen Gemeinschaften und kommunalen Stellen und weitere, im Gesetz vorgesehene Funktionen, abgerufen werden.

Eintragung des Unternehmers mit beschränkter Haftung in das Handelsregister

Die für die Eintragung des Unternehmers mit beschränkter Haftung erforderlichen Vorgänge können über das elektronische Bearbeitungssystem des CIRCE und des DUE erledigt werden. Für die Bearbeitung ist ein Zeitraum von 6 Dienststunden ab Eingang der entsprechenden Unterlagen über die PAE vorgesehen. Diese umfasst die Eintragung in das Handelsregister und den Versand der Informationen an die Steuerverwaltung und gegebenenfalls das Eigentumsregister (Grundbuch). Dies verfügt wiederum über 6 Dienststunden für die Eintragung der Unpfändbarkeit des entsprechenden Wohneigentums wegen freiberuflicher oder unternehmerischer Verbindlichkeiten.

Die öffentliche Urkunde mit Mustersatzung in standardisierter Form

Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die Gründer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sich für die Gründung einer Gesellschaft durch öffentliche Urkunde mit Mustersatzung in standardisierter Form entscheiden können. Diese Mustersatzung würde im Verordnungswege erlassen, sodass auch eine papiergebundene Gründung mit oder ohne elektronischer Einreichung beim Handelsregister möglich wäre.

Die einzelnen Schritte der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien

Die Gründung beginnt in einer PAE durch Ausfüllen des DUE unter Beifügung der Mustersatzung und des Antrags auf Namensreservierung beim Zentralen Handelsregister mit bis zu fünf Alternativvorschlägen für die Firma und Termin für die Ausfertigung der entsprechenden Gründungsurkunde. Das Zentrale Handelsregister verfügt dann über 6 Dienststunden für die Ausstellung der entsprechenden Fehlanzeige und der Termin für die Beurkundung wird auf spätestens 12 Dienststunden ab dem Beginn der elektronischen Bearbeitung festgelegt.

Beurkundung der Gründung durch den Notar

Die Gründung wird vom Notar beurkundet, dem der Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals vorgelegt wird (dieses Erfordernis entfällt, wenn die Gründer in der Urkunde erklären, dass sie gesamtschuldnerisch für die tatsächliche Einlage haften). Anschließend reicht der Notar die Gründungsurkunde über das elektronische Bearbeitungssystem CIRCE bei der Steuerverwaltung für die Zuteilung der vorläufigen Steuer-Id.-Nr. (NIF) sowie beim Handelsregister ein.

Das Handelsregister stellt innerhalb von 6 Dienststunden die Eintragungsfähigkeit fest und schickt die Bescheinigung über die erfolgte Eintragung an das CIRCE. Außerdem beantragt es die endgültige Steuer-Id.-Nr. (NIF).

Letztendlich zeigt die Steuerverwaltung dem CIRCE die Endgültigkeit der NIF auf elektronischem Wege an.

Die Gründer können den befassten Notar bevollmächtigen, auf elektronischem Wege etwaige Mängel hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit, die das Handelsregister bemerkt, zu heilen. Über die PAE werden die im DUE enthaltenen Angaben an die Steuerverwaltung, die Kassenstelle der Sozialversicherung und ggf. an die Verwaltungen auf der Ebene der Kommunen und Autonomen Gemeinschaften weitergeleitet, die für die Anträge auf Erlaubnis und Genehmigung für die Aufnahme des Betriebs der Gesellschaft zuständig sind.

Die Bearbeitung der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist auch dann über das DUE und das CIRCE-System möglich, wenn keine Mustersatzung verwendet wird.

Für diese Fälle sieht das Gesetz ein ähnliches System wie für die Gründung mit Mustersatzung vor. Das Ziel ist, die Gesellschaft erst einmal in das Handelsregister einzutragen, und das Handelsregister gibt lediglich die Grunddaten der Gesellschaft an (Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital und gewähltes Geschäftsführungsorgan). Nach diesem Verfahrensschritt regelt sich die Gesellschaft bereits nach den Bestimmungen des Kapitalgesellschaftengesetzes. Für die Beurkundung der Gründung gelten die normalen Fristen für die Eintragungsfähigkeit und die endgültige Eintragung.

Erfassung aller nötigen Daten für Sozialversicherung, Steueramt und Meldung der Arbeitsstätte

Das Unternehmergesetz sieht ferner die Möglichkeit vor, die für die Anmeldung von Einzelunternehmern und Handelsgesellschaften sowie deren Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit erforderlichen Verfahren über das DUE zu betreiben. Dabei werden über die PAE im DUE alle für die Bearbeitung der Anmeldung bei der entsprechenden Sozialversicherung, die Anmeldung einer steuerpflichtigen Tätigkeit und ggf. die Meldung der Eröffnung der Arbeitsstätte erforderlichen Daten erfasst. Gleichzeitig mit dem Versand der Anmeldungen schickt das CIRCE-System die Mitteilung über die Aufnahme der Tätigkeit, das Haftungsanerkenntnis oder den Antrag auf Erlaubnis oder Genehmigung auf elektronischem Wege je nach Einzelfall an die Autonome Gemeinschaft bzw. die Gemeindeverwaltung, in der sich der Unternehmer niederlassen wird.

Die kommunale Genehmigung und die anfallenden Gebühren

Nach Mitteilung der Aufnahme des Betriebs oder des Haftungsanerkenntnisses an die Gemeindeverwaltung oder nach Erteilung der kommunalen Erlaubnis oder Genehmigung, meldet die PAE das Ende der für die Aufnahme des Betriebs erforderlichen Verfahrensschritte an den Unternehmer. Bei Abgabe des Antrags für das Verfahren hat der Unternehmer die Summe aller ggf. anfallenden Gebühren zu entrichten.

Während des Betriebs kann der Unternehmer über die PAE alle anderen vorgeschriebenen Verfahren im Zusammenhang mit der Ausübung des Betriebs bei den Behörden auf der Ebene des Zentralstaats, der Autonomen Gemeinschaften und der Kommunen betreiben. Ausgenommen sind Pflichten gegenüber der Steuerverwaltung, der Sozialversicherung und Verfahren im öffentlichen Vergabewesen sowie Anträge auf Subventionen und Unterstützungsleistungen.

Das Unternehmergesetz sieht außerdem vor, dass natürliche oder juristische Personen über die PAE alle für die Aufgabe des Betriebs durch Einzelunternehmer und für die Löschung und Aufgabe des Betriebs von Handelsgesellschaften erforderlichen Verwaltungsverfahren auf elektronischem Wege betreiben können.

Dieser Beitrag ist micht als Rechtsberatung zu verstehen

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