Die Beweiskraft der E-Mail in spanischen Gerichtsverfahren

Die E-Mail hat sich zu einem elementaren Kommunikationsmittel entwickelt, und als solche kann sie eine Vielzahl von Situationen und Vereinbarungen bekräftigen, die in einem Prozess als Beweismittel relevant sind. Doch wie kann ein Richter bestimmen, ob eine ausgedruckte E-Mail, die als Beweismittel von einer der Parteien im Verfahren vorgebracht wird, abgeändert wurde?

Die spanische Zivilprozessordnung zur Gültigkeit elektronischer Beweise

Die spanische Zivilprozessordnung erkennt generell die Gültigkeit elektronischer Beweise an, sofern diese nicht im Voraus irgendwie in Frage gestellt wurden.

Hierbei kommt das folgende Problem auf: Eine E-Mail ist nichts anderes als ein durch interessierte Absichten editierbares, manipulierbares Dokument.

Wie kann die Autentizität  einer als Beweis vorgelegten E-Mail garantiert werden?

  • Erstens sollte der Verdacht auf eine mögliche absichtliche Veränderung des Beweismittels vermieden werden; um dies zu garantieren, sollten Änderungen nach dem Öffnen der E-Mail oder von Anhängen nicht gespeichert werden;
  • Zweitens sollte der anderen Partei die Möglichkeit gewährt werden, den Vorgang zur Erlangung des Beweismittels zu überprüfen. Dies wird mit Hilfe einer geeigneten Gewinnungs- und Aufbewahrungsmethode, der sogenannten Chain of Custody getan. Es wäre ideal, hierbei die Dienste eines Notars in Anspruch zu nehmen um das Beweismittel zu hinterlegen und zusätzlich das Extraktionsverfahren beglaubigen zu lassen.

Darüber hinaus kann auf verschiedene Verschlüsselungstools zurückgegriffen werden um sicherzustellen, daß das Beweismittel nach der Extraktion und Hinterlegung bis zur Vorbringung vor Gericht nicht manipuliert wurde. Diese Tools verwenden die sog. HASH-Funktion, mit der über eine relativ kurze Zeichenfolge nachverfolgt werden kann, ob die hinterlegte Datei identisch mit der vor Gericht als Beweismittel eingereichten Datei ist. Wenn man ein Komma durch ein Freizeichen ersetzen würde, würden sich die Zeichen der HASH-Kette ändern.

  • Drittens muss neben der Kopie in papierform das ursprüngliche Beweismaterial in elektronischer Form vor Gericht eingereicht werden um dem Richter die Aufgabe zu erleichtern.

Daraus ergibt sich die notwendige Extraktion des gesamten Inhalts der E-Mail:

  • Die Nachricht und deren Quellencode
  • Anhänge
  • Technische Header, die die Information des Servers abgeben über die die E-Mail gesendet wurde

In Email-Managern wie Outlook genügt eine Kopie des Posteingangs auf  CD oder USB-Stick.

Trotz allem besteht immer die Möglichkeit, dass die Gegenpartei Zweifel bei dem Richter aufkommen lässt, ob die Nachricht, Anhänge oder Header vor der notariellen Hinterlegung verändert wurden.

Die forensische Analyse von Beweismitteln in spanischen Verfahren

Dies ist in der Tat nicht anders als bei einem angefochtenen, unterschriebenen Dokument, bei dem der Vorwurft der Unterschriftenfälschung vorgebracht wird. Auf die gleiche Art gibt es forensische Untersuchungen, die angefordert werden können um den  Richter von der Echtheit des Beweismaterials zu überzeugen.

Durch die forensische Analyse von Beweismitteln, die entsprechend extrahiert und hinterlegt wurden, kann man den Richter überzeugen, daß das Beweismaterial authentisch ist.

Die elektronische Unterschrift von E-Mails

Die zunehmende Verwendung der elektronischen Unterschrift von E-Mails wäre die sicherste Methode, eine korrekte Verwendung der Email als Beweismittel sicherzustellen. Der Grossteil der Emailnutzer scheint jedoch noch nicht an deren Gebrauch gewöhnt zu sein.

Solange die Anwendung der elektronischen Unterschrift bei der elektronischen Kommunikation nicht eindeutig verpflichtend ist, wird diese Möglichkeit trotz ihrer eindeutigen Vorteile praktisch ungenutzt bleiben.

Abschliessend sei festzuhalten, dass die Verwendung der elektronischen Unterschrift nicht ausreichend praktisch zu sein scheint. In einer Welt, in der die am häufigst verwendeten Passwörter  Passwort und 123456 sind, überwiegt die Bequemlichkeit.

José Francisco Lendinez & José Carlos Moratilla

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Mariscal & Abogados verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Rechtsberatung von Technologieunternehmen, Telekommunikationsunternehmen und Medien (TV, Presse, Radio und Internet).  Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.