Die Rechtsfigur des Handelsvertreters in Spanien

Die Rechtsfigur des Handelsvertreters kann aufgrund der verschiedenen juristischen und kommerziellen Deutungen zu Verwechslungen führen. Deswegen sind eine richtige Definition und Interpretation des Begriffs sowie die Kenntnis über seine Rolle in Bezug auf Exporte wichtig.

Was ist ein Handelsvertreter?

Ein Handelsvertreter ist ein Freiberufler, der für Verhandlungen sowie den Betrieb und die Förderung der Geschäftstätigkeit im Namen und auf Rechnung einer oder mehrerer Unternehmen in einem bestimmten Gebiet (national oder international) verantwortlich ist.

In der Ausübung seiner Funktionen kann er das Unternehmen, in dessen Namen er handelt, verpflichten. In diesem Fall haftet das Unternehmen für den Betrieb der Geschäftstätigkeit.

Handelsvertreter sind keine Arbeitnehmer, sondern Freiberufler, die durch ein Mandat an den Unternehmer gebunden sind. Deshalb ist die Kundschaft an den Freiberufler gebunden und nicht an den Unternehmer. Auf keinen Fall wird der Handelsvertreter den Besitz über die Waren erhalten, da er dadurch als Kunde oder Händler anzusehen wäre.

Gesetzliche Regelung

In Spanien wird die Rechtsfigur des Handelsvertreters im Gesetz 12/1992 vom 27. Mai über Vertretungsverträge festgelegt. Dieses beruht auf der Verordnung 86/653/EWG des Rates der Europäischen Union vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter. Die Verordnung lässt jedoch große Freiheiten, was unabhängige Handelsvertreter angeht; dies führt zu beträchtlichen Unterschieden innerhalb der Mitgliedstaaten.

Der Vertretungsvertrag

Der Vertretungsvertrag ist ein Mittel, wonach eine natürliche oder juristische Person dauerhaft das Mandat des Handelsvertreters übernimmt und dadurch an das Unternehmen gebunden wird. Auf internationaler Ebene gibt es keinen einheitlichen rechtlichen Rahmen zur Interpretation der Vertretungsverträge, weshalb eine Spezifikation des anwendbaren Rechtssystems nötig ist.

Der Vertretungsvertrag muss Folgendes beinhalten

  • Beschreibung der Befugnisse und Ermessensfreiheit des Handelsvertreters,
  • Tätigkeiten, auf die seine Funktionen beschränkt sind,
  • Vertragsdauer,
  • Gebiet, in dem die Vertretung stattfindet.

Funktionen des Handelsvertreters

Der Handelsvertreter muss in Übereinstimmung mit den Interessen des oder der Unternehmer handeln, wobei er in der Regel folgende Funktionen zu erfüllen hat:

Das Unternehmen über die Lage am Bestimmungsmarkt informieren

  • Statistik- und Marketingfunktionen in Bezug auf die Solvenz Dritter, mit denen noch Geschäfte ausstehen,
  • Im Namen des Unternehmers jegliche Ansprüche Dritter über die Geschäftstätigkeitentgegennehmen, selbst falls diese nicht abgeschlossen wären,
  • Eine vom Unternehmer getrennte Buchhaltung führen,
  • Den Vertrieb und Verkauf der Waren und Dienstleistungen des Unternehmers fördern,
  • Die Geschäftstätigkeit gemäß den Anweisungen des Unternehmers durchführen, solange diese nicht seine Unabhängigkeit beeinflussen.

Verkaufsgeschäfte mit Kunden verhandeln und Geschäfte abschließen

Die Rechtsfigur des Handelsvertreters ist eine der schnellsten, effizientesten und preiswertesten Möglichkeiten um den Export in einen neuen Markt einzuführen, insbesondere falls dessen Eigenschaften und Marktordnung dem Unternehmer nicht bekannt sind.

Marina Arancón & Karl Lincke

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Karl H. Lincke, Partner der Kanzlei, hat Rechtswissenschaften studiert und ist auf Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht und TMT spezialisiert. Arbeitssprachen: Spanisch, Deutsch und Englisch. Bitte zögern Sie nicht Karl Lincke zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.

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  1. […] Im Allgemeinen ist der Handelsvertreter in Spanien ein Fachmann, der für die Förderung, Verhandlung oder Durchführung von Handelsgeschäften im Namen und auf Rechnung eines oder mehrerer Unternehmen (Unternehmer) zuständig ist. Weitere Informationen zur Figur des Handelsvertreters. […]

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