Maßnahmen zur Vorbeugung der strafrechtlichen Haftung von Unternehmen in Spanien

Das neue spanische Strafgesetzbuch verpflichtet Unternehmen, Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle ihrer Arbeitnehmer zu ergreifen, denn die Reform des Strafgesetzbuches vom Juli 2015 sieht bei Verletzungen und mangelnder Sorgfalt harte Strafen vor. Ziel dieser Reform des Strafgesetzbuches ist es, Betrugsversuchen in Unternehmen vorzubeugen.

Im Wesentlichen schreibt die Reform den Unternehmen eine strafrechtliche Haftung für Straftaten die im eigenen Namen und auf Rechnung und im eigenen Nutzen, sowohl durch gesetzliche Vertreter als auch durch faktische oder rechtmäßige Geschäftsführer begangen werden, zu.  Darüber hinaus legt die Reform fest, dass Unternehmen auch strafrechtlich verantwortlich sind, wenn sie ihre geschuldete Kontrolle über ihre Arbeitnehmer (untergeordnete Mitarbeiter der Vertreter oder Geschäftsführer) nicht ordentlich ausgeübt haben. Die Haftung besteht auch im dem Falle, dass die begangene Straftat keiner konkreten Person zugeordnet werden kann.

Die strafrechtliche Haftung des Unternehmens besteht  bei folgenden Straftaten

  • Umweltstraftaten
  • Offenlegung der Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum
  • Internationale Transaktionen
  • Betrug
  • Insolvenzstraftaten
  • Geldwäsche
  • Straftaten gegen die Sozialversicherungsanstalt und das Finanzministerium
  • Straftaten gegen ausländische Bürger
  • Schäden an IT

Unternehmen und Unternehmer sollten die notwendigen Kontrollmaßnahmen einleiten um zu verhindern, dass diese Straftaten im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit begangen werden.

Diejenigen, die auf schwerwiegende Weise die geschuldete Kontrolle verletzen, müssen sogar mit Freiheitsstrafen rechnen.

Welche Maßnahmen müssen zur Vorbeugung der strafrechtlichen Haftung ergriffen werden?

Die Reform des Strafgesetzbuches sieht die Möglichkeit einer Milderung oder Aufhebung der Haftung vor, solange das Unternehmen einen wirksamen Aktionsplan zur Prävention von Straftaten umgesetzt hat.

Der Aktionsplan muss folgende grundlegende Bestandteile beinhalten

  • Compliance Officer
  • Beschwerdekanal
  • Risikokarte
  • Kodex mit Disziplinarmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Wiedergutmachung
  • Zudem, muss der Aktionsplan regelmäßig aktualisiert werden und sich den Betriebsbedingungen anpassen.

Welche Folgen hat es für das Unternehmen, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden?

Die unmittelbare Folge ist die Verhängung einer strafrechtlichen Sanktion: Geldbuße, Auflösung des Unternehmens, zeitweilige Einstellung der Tätigkeit, vorübergehende Schließung von Verkaufsstellen, Beschränkung verschiedener Aktivitäten des Gesellschaftszwecks, Verbot des Zugangs zu staatlichen Zuschüssen oder Beihilfen, und/oder gerichtliche Intervention.

Weitere Folgen, die außerdem schwerwiegend für die Geschäftsaktivitäten sein können, sind:

  • Negatives Image bei Kunden und Lieferanten
  • Ablehnung von Krediten durch Banken und Finanzinstitute
  • Wertverlust bei börsennotierten Gesellschaften
  • Imageverlust in den Medien

Den Unternehmen wird empfohlen, die Präventionsmaßnahmen rigoros einzuhalten und durch eine spezialisierte Rechtsberatung eine strafrechtliche Haftung und einen Imageverlust  zu verhindern.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

 

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