Verabschiedung des Gesetzes zur Unterstützung von Unternehmern in Spanien

Am 19. September 2013 hat die spanische Regierung schließlich das Gesetz zur Unterstützung des Unternehmers und seiner Internationalisierung verabschiedet (im Folgenden das Gesetz genannt).

Von jetzt an werden es ausländische Investoren, die in Spanien investieren und bestimmte Anforderungen erfüllen, einfacher haben in Spanien die Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Zu diesem Ziel werden Visa für Aufenthalte eingeführt sowie die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung (für einen Zeitraum von zwei Jahren, welcher verlängert werden kann) vergeben.

Um sich auf dieses Gesetz berufen zu können, müssen die ausländischen Investoren, die in Spanien investieren, eine der folgenden Investitionen realisieren:

  • Erwerb von Aktien spanischer Gesellschaften, in Höhe von mehr als 1.000.000€
  • Zeichnung einer öffentlichen spanischen Anleihe bzw. Staatsbonds in Höhe von mindestens 2.000.000€
  • Aufbau von Unternehmensprojekten im Interesse der Allgemeinheit
  • Kauf von Grundstücken im Wert von mindestens 500.000€

Den Erwerb der Aufenthaltsgenehmigung kann der Antragsteller zusammen mit dem/der Ehepartner/in und Kindern beantragen. Im Hinblick auf die Kinder ist die gemeinsame Antragsstellung möglich, wenn sie minderjährig sind oder sie objektiv in einem solchen gesundheitlichen Zustand sind, dass sie nicht im Stande sind, sich selbst zu versorgen.

Im Folgenden werden die in den Punkten 3) und 4) genannten Investitionen behandelt:

Aufbau von Unternehmensprojekten im Interesse der Allgemeinheit

Diese Art von Investitionen müssen einen innovativen Charakter haben und müssen von wirtschaftlichem Interesse für Spanien sein. Dies wird geprüft vom regionalen Büro für Wirtschaft und Handel, in dem Bezirk, in dem der Investor die Bewerbung um das Visa vorlegt.

In besagtem Bericht wird unter anderem besonders bewertet:

  • die Schaffung von Arbeitsplätzen
  • die Schaffung einer Investition von sozioökonomischer Relevanz
  • die relevanten Beiträge zur wissenschaftlichen und/oder technischen Innovation

Das Gesetz erhebt keine Mindestanforderungen an die Höhe der Investitionssumme, es besteht jedoch eine subjektive Voraussetzung, nämlich die Innovation und im wirtschaftlichen Interesse für Spanien.

Kauf von Grundstücken in Höhe von mindestens 500.000€

Der Investor hat eine Investition in Höhe von mindestens 500.000€ vor Steuern zu realisieren, wobei dieser Teil der Investition einer Steuer oder Last zugrundeliegen kann, der die 500.000€ übersteigt. Diese Akkreditierung hat durch eine entsprechende Bescheinigung durch das Grundbuchamt zu erfolgen.

Im Falle einer Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung müssen diese akkreditierten Dokumente mit einem Datum versehen sein, das innerhalb von 90 Tagen vor Vorlage der Bewerbung liegt.

Die Verabschiedung dieser Maßnahme hat einen ökonomischen Hintergrund und begünstigt ausländische Immobilieninvestitionen in Spanien. Einer von sechs Immobilienkäufen (16,9 %) wird von einem Ausländer vorgenommen und die Investition in Grundstücke durch Ausländer hat einen Anstieg von 40% innerhalb der letzten fünf Jahre erlebt.

Einer der Hauptgründe für diesen Anstieg der ausländischen Investitionen ist der unmittelbar bevorstehende Preissturz, der auf die Krise im Immobiliensektor zurückzuführen ist. Konkret liegt der Preissturz der Grundstücke innnerhalb der letzten fünf Jahre bei 34,4% (Quelle: Banco de España), verglichen mit den Preisen im Jahr 2007. Hinzu kommt die Schwierigkeit der spanischen Käufer eine Immobilie zu erwerben, die durch die aktuelle Wirschaftskrise betroffen sind und Schwierigkeiten mit der Finanzierung haben.

Durch die aktuelle Konjunktur des besagten Immobliensektors, zusammen mit dem Einsatz der spanischen Regierung, ausländische Investitionen durch die Verabschiedung dieses Gesetzes zu begünstigen, wird erhofft, dass sich ein noch höherer Anstieg im Bereich der ausländischen Investitionen in Immobilien in Spanien herauskristallisiert.

Dies alles zusammen mit der natürlichen Attraktivität Spaniens, die sich aufgrund der geografischen Lage, der hoch qualifizierten Bevölkerung, der exzellenten Infrastruktur und des beneidenswerten Klimas und der Kultur ergibt, macht Spanien zu einem geeigneten Rahmen für ausländische Investoren.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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