Neuregelungen der Reform des spanischen Arbeitsrechts

Die wichtigsten Neuregelungen der Arbeitsmarktreform in Spanien mit der Verabschiedung des Gesetz 35/2010 durch das spanische Parlament. Wichtigste Punkte sind Nichtanwendung von Tarifverträgen, Kurzarbeit zur Vermeidung von Kündigungen, Abfindung bei Beendigung eines Vertrages und der Vertrag zur Förderung der (unbefristeten) Beschäftigung.