Mahnwesen und Änderungen im Mahnverfahren

Das spanische Prozessrecht wurde überarbeitet; hiermit trat das Gesetz zur Verfahrensbeschleunigung für Zivil- und Verwaltungsprozesse in Kraft. Das Mahnverfahren ist eine vereinfachte Verfahrensart um Forderungen in unbegrenzter Höhe einzufordern.

Der notwendige Gläubigerkonkurs laut Konkursgesetz in Spanien

Der notwendige Gläubigerkonkurs wird laut spanischem Konkursgesetz von einem der Gläubiger (Ley Concursal) beantragt. Auch Gesellschafter oder Mitglieder einer juristischen Person können den notwendigen Konkurs einfordern. Dazu muss es mutmaßliche Hinweise für eine Insolvenz geben.