Ist die Verurteilung von Dritten möglich, die aufgrund Veranlassung am Verfahren teilnehmen?

In Spanien können laut spanischem Zivilprozessrecht über die veranlasste Teilnahme (intervención provocada) Dritte, die weder Kläger noch Beklagter sind, zu einem Verfahren geladen werden. Die entscheidende Frage ist nun, ob diese dritten Personen verurteilt werden können, oder ob dies dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung widersprechen würde, weil die Klage sich nicht gegen diese Personen richtet.