Beendigung von Verträgen mit gegenseitigen Verpflichtungen im Insolvenzverfahren
Artikel 61 ff. des Gesetzes 22/2003 sehen die Auswirkungen der Vertragsauflösung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vor. Das Gesetz räumt den Parteien verschiedene Möglichkeiten ein, um das Überleben des in Insolvenz geratenen Unternehmens und die Forderungsrechte der Gläubiger zu gewährleisten.