Die SA und SL werden ausschließlich virtuelle Gesellschafterversammlungen abhalten können
Mittels des Gesetzes Ley 5/2021, vom 12. April, durch das die konsolidierte Fassung des Gesetzes über Kapitalgesellschaften geändert wird, wird die Möglichkeit geschaffen, Gesellschafterversammlungen der Gesellschafter und Aktionäre ausschließlich virtuell abzuhalten.