Arbeitsrechtliche Bestimmungen in Spanien zu Überstunden
Die arbeitsrechtlichen Regelungen in Bezug auf Überstunden in Spanien: auch in Spanien werden Überstunden vergütet oder, wenn individuell oder kollektiv vereinbart, mit Freizeit ausgeglichen. Es dürfen jährlich nicht mehr als 80 Überstunden geleistet werden.