Neuerungen für das Arbeitszeitenregister in Spanien
Die Änderung des Artikels 34 des Arbeitnehmerstatuts sieht vor, dass die Unternehmen in Spanien die Einhaltung der im Arbeitszeitenregister festgelegten Arbeitszeitlimits gewährleisten müssen.
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Die Änderung des Artikels 34 des Arbeitnehmerstatuts sieht vor, dass die Unternehmen in Spanien die Einhaltung der im Arbeitszeitenregister festgelegten Arbeitszeitlimits gewährleisten müssen.
Dem Verfahren zur wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen in Spanien geht eine Reihe von Verhandlungen mit den Vertretern der Arbeitnehmer voraus, die einen Zeitraum von fünfzehn Tagen nicht überschreiten dürfen.
Das Alter ist ein Auswahlkriterium von Arbeitnehmern für das Unternehmen bei einer Massenentlassung aus ökonomischen, technischen, organisatorischen oder produktiven Gründen. Wenn die Arbeitnehmer 55 Jahre oder älter sind, ist der Unternehmer verpflichtet eine spezielle Vereinbarung zu treffen.
Die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses sind Voraussetzungen, die in Art. 11 ET festgelegt sind. Ihre Erfüllung weist auf eine Erwerbstätigkeit für einen Arbeitgeber hin und wird daher von den Bestimmungen des Arbeitnehmerstatuts geschützt.
Um in Spanien die Abfindungszahlung eines Arbeitnehmers zu errechnen, der in den einstweiligen Ruhestand geschickt wurde, muss man auf Art. 56.1ª) des E.T. verweisen. Wenn sich ein Arbeitnehmer bis zu seiner Entlassung im einstweiligen Ruhestand befindet, kann die genannte Aussetzungsfrist nicht für die Berechnung des Schadensersatzes berücksichtigt werden.
Das Überwachugsniveau, welches die Unternehmen mit Hilfe der Verhaltensrichtlinien ausüben können, ist beschränkt. Nebentätigkeiten der Arbeitnehmer in ihrer Eigenschaft als Dozenten oder Vortragende oder deren Aktivität in Kommunikationsmedien oder sozialen Netzwerken verbleiben in ihrer eigenen Verantwortung.
Einer der Hauptkonflikte, der zunehmend oft tagtäglich im Unternehmen vorkommt, ist die Kollision von der Ausübung der Organisationsgewalt des Unternehmens (dies gilt insbesondere für die unternehmerische Freiheit) und dem Schutz der Grundrechte der Arbeiter, wie es im Recht der Religionsfreiheit steht.
Drei jüngere Urteile des Tribunal Supremo klären die Definition und die Auslegung der Arbeitszeit in Spanien. Sie haben entschieden, daß Stunden, die im Bereitschaftsdienst, auf Ortsveränderungen an Sonntagen und auf Fußballspiele mit Kunden verwendet werden, als Arbeitszeit zu betrachten sind.
Erhält der Unternehmer nach der Kündigung eines Arbeitnehmers Kenntnis von weiteren Verstößen desselben Arbeitnehmers, die zu einer rechtmäßigen Entlassung wegen Fehlverhaltens führen können, kann er auf die Figur der Sicherheitskündigung oder ad cautelum zurückgreifen.
In Spanien ist der Zugang zum Arbeitsmarkt durch den Praktikumsvertrag vereinfacht. Dieser Vertrag gehört zu den Ausbildungsverträgen und hat eine maximale Vertragsdauer von zwei Jahren und eine bestimmte Mindestvergütung.