Begriffsbestimmung und Voraussetzungen für Massenentlassungen in Spanien
Die Vorschriften zu Massenentlassungen, die in Spanien in Artikel 51 des Arbeitnehmerstatuts geregelt sind, müssen wegen Verstoß gegen EU-Recht geändert werden. Zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs legen Genaueres zu dem Rechtsbegriff Massenentlassung fest.