Einträge von Gesellschaftsrecht

Die Funktionsweise der Arbeitnehmer- und Beteiligungsgesellschaften in Spanien

Die Arbeitnehmer- und Beteiligungsgesellschaften, in Spanien reguliert durch das Gesetz 44/2015, können Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung sein. Es wird zwischen zwei Arten der Gesellschafter unterschieden: den Angestellten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, die Aktien für Angestellte innehaben und anderen, die allgemeine Aktien besitzen.

Das neue spanische Gesetz über Arbeits- und Beteiligungsgesellschaften in Spanien

Der Beginn der Neuerung für Arbeits- und Beteiligungsgesellschaften in Spanien hat neue juristische Rahmenbedingungen für diese gesellschaftsrechtlichen Körperschaften geschaffen, indem sie wichtige Neuerungen und Verbesserungen einführt und dadurch einen Antrieb für diese Unternehmensform gibt und die bereits existierenden Gesellschaftstypen vervollständigt.

Die Elemente des Franchisevertrags in Spanien

Der Franchisevertrag ist das zentrale Mittel zur Festlegung der Rechte und Pflichten von Franchisenehmer und Franchisegeber; in der spanischen Gesetzgebung ist die Franchisebeziehung nicht konkret geregelt. Das Franchisesystem wurde rechtlich anerkannt, und es wurden gewisse Schutzrechte für den Franchisenehmer sowie ein Register aller Franchisegeber geschaffen. Alle weiteren Vertragsaspekte basieren auf der Vertragsfreiheit laut Art.1255 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Código Civil).

Maßnahmen zur Geldwäscheprävention in Spanien

Die gesetzliche Regelung 10/2010 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Spanien bestimmt die Personengruppen, die bestimmten Verpflichtungen unterliegen. Hierzu zählen beispielsweise Kreditinstitute, Beteiligungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Anwälte oder Immobilienhändler. Ausgeschlossen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro.