Verpflichtungen eines Geschäftsführers in Spanien
Basiernd auf dem Kapitalgesellschaftsgesetz in Spanien, sehen Gerichte die Abwesenheit des oder der Geschäftsführer während der Hauptversammlungen als Nichtigkeit für die Versammlung an.
Mariscal & Abogados bietet agile und effiziente Dienstleistungen im Bereich des Gesellschaftsrechts in Spanien: Unternehmensgründung, Vorratsgesellschaften, Managerhaftung, Firmenauflösung, etc. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Anfrage diesbezüglich stellen möchten.
Basiernd auf dem Kapitalgesellschaftsgesetz in Spanien, sehen Gerichte die Abwesenheit des oder der Geschäftsführer während der Hauptversammlungen als Nichtigkeit für die Versammlung an.
Für ausländische Investoren gibt es viele Investionsmöglichkeiten, die sich vom Eröffnen eines neuen Geschäfts, bis hin zur Investition in ein bereits bestehendes Geschäft, über das Gründen einer Tochtergesellschaft oder eines Franchises erstrecken.
Das Plenum des Verfassungsgerichts beschließt mit seinem Urteil 140/2016 vom 21.07.16 das Verfahren, das durch die sozialdemokratische Fraktion des Abgeordnetenhauses gegen das Gesetz 10/2012 vom 20. November über die Regelung bestimmter Gebühren im Bereich der Justizverwaltung und des Nationalen Instituts für Toxikologie und Forensische Wissenschaft eingeleitet wurde.
Die Kriterien, die maßgeblich sind für die Bestimmung einer strafrechtlichen Haftung von juristischen Personen, erlaubt es Staatsanwälten, die Wirksamkeit der Compliance-Programme über die Haftbarkeit juristischer Personen zu bewerten.
Um eine Steigerung des Gesellschaftskapitals aus Reserven oder Gewinnen durchzuführen, muss auf die gesetzlichen Grenzen bezüglich der freien Disposition der Reserven geachtet werden. Eine Kapitalerhöhung ist eine Form der Unternehmensfinanzierung, welche in der Steigerung der Eigenmittel des Unternehmens durch Erhöhung des Gesellschaftskapitals besteht.
Das Auskunftsrecht der Gesellschafter ist allgemein im Artikel 93 des Kapitalgesellschaftsgesetzes (LSC) anerkannt und wird separat für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Artikel 196) und die Aktiengesellschaft (Artikel 197) geregelt.
Die Arbeitnehmer- und Beteiligungsgesellschaften, in Spanien reguliert durch das Gesetz 44/2015, können Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung sein. Es wird zwischen zwei Arten der Gesellschafter unterschieden: den Angestellten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, die Aktien für Angestellte innehaben und anderen, die allgemeine Aktien besitzen.
Der Beginn der Neuerung für Arbeits- und Beteiligungsgesellschaften in Spanien hat neue juristische Rahmenbedingungen für diese gesellschaftsrechtlichen Körperschaften geschaffen, indem sie wichtige Neuerungen und Verbesserungen einführt und dadurch einen Antrieb für diese Unternehmensform gibt und die bereits existierenden Gesellschaftstypen vervollständigt.
Der Franchisevertrag ist das zentrale Mittel zur Festlegung der Rechte und Pflichten von Franchisenehmer und Franchisegeber; in der spanischen Gesetzgebung ist die Franchisebeziehung nicht konkret geregelt. Das Franchisesystem wurde rechtlich anerkannt, und es wurden gewisse Schutzrechte für den Franchisenehmer sowie ein Register aller Franchisegeber geschaffen. Alle weiteren Vertragsaspekte basieren auf der Vertragsfreiheit laut Art.1255 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Código Civil).
Die gesetzliche Regelung 10/2010 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Spanien bestimmt die Personengruppen, die bestimmten Verpflichtungen unterliegen. Hierzu zählen beispielsweise Kreditinstitute, Beteiligungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Anwälte oder Immobilienhändler. Ausgeschlossen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro.