Einträge von Gesellschaftsrecht

Maßnahmen zur Vorbeugung der strafrechtlichen Haftung von Unternehmen in Spanien

Um die strafrechtliche Haftung eines Unternehmens für Straftaten durch Dritte zu vermeiden, muss das Unternehmen über einen Aktionsplan zur Prävention von Straftaten und einen Compliance Officer verfügen. Zu den Straftaten gehören u.a. Umweltschäden, Schädigung des geistigen Eigentums, Insolvenz, Geldwäsche oder Straftaten gegen die Sozialversicherung.

Crowdfunding in Spanien: Finanzierung von Projekten über das Internet

Jede Person kann an der Finanzierung eines Projekts durch Crowdfunding mitwirken. Die Crowdfunding-Plattformen, ebenso wie andere Finanzierungsmechanismen müssen eine Reihe von Voraussetzungen gegenüber dem spanischen Staat erfüllen, z.B. maximale Investitionsmengen, Minimumkapital, Haftpflichtversicherung. Die privaten Finanzierungsplattformen sind Bindeglied zwischen Crowdfunding-Projekt und Investoren.

Neue Verordnung für Zeitarbeitsfirmen (ETT) in Spanien

Die neue Verordnung für Zeitarbeitsfirmen (ETT) in Spanien legt fest, dass Zulassungsantrag und Eintragung der Firma auf elektronischem Wege erfolgen. Gleichzeitig mit der Bewilligung der Zulassung wird die Firma auch eingetragen. Zudem werden die Firmen gesetzlich dazu verpflichtet, eine finanzielle Sicherheit zu hinterlegen und Informationspflichten sowie formalen Anforderungen an den Arbeitsvertrag nachzukommen.