Einträge von Konkursrecht

Einrichtung eines öffentlichen Insolvenzregisters in Spanien durch neues Insolvenzgesetz

Mit dem neuen spanischen Insolvenzgesetz wird eine öffentliches Insolvenzregister in Spanien eingerichtet. Es dient dazu, die Bearbeitung der Gläubigerversammlungen und deren Ergebnis zu publizieren. Das neue öffentliche Insolvenzregister dient der Information über Insolvenzbeschlüsse, über die Eröffnung von Verhandlungen im Hinblick auf außergerichtliche Einigungen und deren Abschluss sowie zu den sich daraus ergebenden Registereintragungen.

Die Vorinsolvenz der Schuldner in Spanien

Durch die Möglichkeit der Vorinsolvenz in Spanien gewinnen Schuldner Zeit zur Rettung des Unternehmens. Dieses Rechtsinstitut stellt eine Schutzbarriere vor den Gläubigern dar, denn diese sind während der Dauer des Vorinsolvenzverfahrens nicht dazu berechtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Schuldner zu beantragen.

Reform des spanischen Konkursgesetzes bietet Auswege aus Insolvenz

Die Reform des spanischen Konkursgesetzes schafft Alternativen zum Insolvenzverfahren. Insgesamt wurde das Konkursverfahren wesentlich verkürzt und vereinfacht. Das Konkursverfahren soll einen frühzeitigen Ausweg aus einem möglicherweise drohenden Bankrott schaffen. Mit dem neuen Konkursgesetzes soll ausserdem die Position der Arbeitnehmer im Konkurs zu verbessert werden.

Das Mahnverfahren und das Wechselverfahren in Spanien

In Spanien gibt es verschiedene Vorgehensweisen, auf welche der Gläubiger zurückgreifen kann: Urkundsverfahren, wie es das Wechselverfahren ist, ein Mahnverfahren oder ein ordentliches Verfahren. Der vorliegende Artikel konzentriert sich auf die beiden zuerst genannten Möglichkeiten, das Wechselverfahren und das Mahnverfahren.