Über die Rechtsgültigkeit des Videobeweises in Spanien
Die letzten Urteile des Obersten Gerichtshofs sehen den über Überwachungsvideos erlangten Beweis unter bestimmten Umständen für rechtsgültig an und damit als Grund für eine disziplinarische Kündigung. Es müssen dabei bestimmte formelle Voraussetzungen sowie die Verhältnismäßigkeit und das Unterrichten des Arbeitnehmers beachtet werden.