Liste der Publikationen

Lisa Waldner | Mariscal & Abogados

Lisa Waldner, August – Oktober 2015

Vom 10.08.2015 bis zum 09.10.2015 habe ich in meinen Semesterferien ein Erasmus-Praktikum bei Mariscal Abogados absolviert. Nachdem ich im Rahmen meines Bachelor-Studiengangs Wirtschaft und Recht (Universität des Saarlandes) bereits ein …

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Wachsende Bedeutung von Immobilienfonds in Deutschland und Spanien

Investitionen in Immobilienfonds in Spanien sind aktuell aufgrund der niedrigen Zinssätze interessant. Für einzelne Anleger bietet die Investition in Immobilienfonds den Vorteil, auch in größere Projekte wie Einkaufszentren oder Bürokomplexe investieren zu können. Es wird zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds unterschieden.

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Rechtsformen der Firmengründung in Spanien

Das spanische Kapitalgesellschaftengesetz unterscheidet zwischen den Hauptrechtsformen Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmer für die Gründung einer Firma in Spanien. Auflistung der Hauptmerkmale für Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Haftung, Gründungskosten, Namensgebung und notarielle Beurkundung.

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Crowdfunding in Spanien: Finanzierung von Projekten über das Internet

Jede Person kann an der Finanzierung eines Projekts durch Crowdfunding mitwirken. Die Crowdfunding-Plattformen, ebenso wie andere Finanzierungsmechanismen müssen eine Reihe von Voraussetzungen gegenüber dem spanischen Staat erfüllen, z.B. maximale Investitionsmengen, Minimumkapital, Haftpflichtversicherung. Die privaten Finanzierungsplattformen sind Bindeglied zwischen Crowdfunding-Projekt und Investoren.

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Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft

Durch den Erwerb einer Vorratsgesellschaft kann man die Gründungsphase umgehen und somit erheblich Zeit einsparen. Dies ist ein entscheidender Vorteil, denn bei Neugründungen von Gesellschaften in Spanien können einige Monate vergehen. Auch das Risiko ist geringer, denn während des Zeitraums bis zur Eintragung der Gesellschaft im spanischen Handelsregister haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.

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Wie man eine Gesellschafterversammlung in Spanien einberuft

Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt durch Bekanntmachung auf der Webseite der Gesellschaft oder durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Handelsregisters. Daneben können im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft andere Formen der Veröffentlichung vorgesehen sein.

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