Liste der Publikationen

Die Gesellschaft auf Vorrat in Spanien

In Spanien werden in der Praxis häufig Gesellschaften auf Vorrat verwendet, um die langwierigen Formalitäten der Gesellschaftsgründung zu umgehen. Zeitersparnis und weniger Risiko sind die größten Vorteile. Zur Aktivierung der Vorratsgesellschaft müssen alle Anteile gekauft werden, die Gesellschaftssatzung muss geändert werden und der Geschäftszweck angepasst. Der letzte Schritt ist die Offenlegung der als wirtschaftliche Neugründung beim spanischen Registergericht.

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Venture Capital (Risikokapital) und Private Equity in Spanien

Venture Capital (Risikokapital) oder Private Equity ist eine Finanzierungsform, durch die die Gesellschaft, die die Zahlungen empfängt, d.h. die Kapitalnehmer (Start)kapital zur Aufnahme ihrer Projekte erhält. Diese Finanzierungsform eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen in Spanien.

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Der Joint Venture-Vertrag für den Markteintritt in Spanien

Unternehmenskooperation und der Eintritt auf den spanischen Markt werden häufig über Joint Venture-Verträge geregelt. Das Joint Venture wird vom spanischen Recht nicht näher definiert. Zur Bestimmung der rechtlichen Voraussetzungen sind die allgemeinen Normen des Zivil- und Handelsgesetzbuches, vor allem Artikel 1.255 des Zivilgesetzbuches, heranzuziehen.

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Wie ändert man einen Firmensitz in Spanien?

Mit der Gesetzesänderung des Gesetzes zu Kapitalgesellschaften im Mai 2015 wurde geregelt, dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit hat, den Sitz einer Firma innerhalb Spaniens zu ändern, wenn die Statuen der Firma mit den generellen Gesetzen übereinstimmen.

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