Das Widerrufsrecht von Verbrauchern und Nutzern in Spanien

Das Widerrufsrecht von Verbrauchern und Nutzern im spanischen Verbraucherschutzrecht. Der Verkäufer hat laut spanischem Gesetz eine Informationspflicht, die sog. Widerrufsbelehrungspflicht bei Vertragsschluss gegenüber dem Käufer zu erfüllen. Das Nebeneinander von Widerrufsrecht und Rückgaberecht zwingen den Unternehmer dazu, dem Verbraucher die Unterschiede zwischen den beiden Rechten genau aufzuzeigen.

Der Lehr- und Ausbildungsvertrag in Spanien

In Spanien setzt der Lehr- und Ausbildungsvertrag voraus, dass die der Lehrtätigkeit gewidmete Zeit im ersten Jahr nicht unter 25% der vom Tarifvertrag festgelegten Höchstarbeitszeit liegt. Zur Kalkulation der für die Lehrtätigkeit verwendeten Zeit wird die Jahresarbeitszeit unter Ausschluss der Ferientage verwendet.

Änderungen im Rücktrittsrecht für den Onlinehandel in Spanien

Beim Aufsetzen oder Abändern der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im B2C des elektronischen Handels in Spanien muss bedacht werden, dass sich die Regeln durch die Anpassung der spanischen Verbraucherrechte an EU-Normen geändert haben. Die wesentlichen Änderungen betreffen das Rücktrittsrecht.

Die außergerichtliche Zahlungsvereinbarung in Spanien

Die außergerichtliche Verhandlung eines Zahlungsplans als Alternative zur Insolvenz ist eine der bedeutendsten Neuerungen in der Reform des spanischen Insolvenzgesetzes. Eine wichtige Massnahme ist die Restschuldbefreiung bei Abwicklung im unvorhergesehenen Anschlusskonkurs des Unternehmers als natürliche Person, wenn ein Mindestanteil der Verbindlichkeiten getilgt wurde.

Erblassung oder Schenkung in Spanien – eine neue Regelung macht Schenkungen wieder interessant

Eine neu eingeführte Regelung im spanischen Erbrecht macht Schenkungen zu Gunsten der Nachkommen im Vergleich zu Erblassungen in Spanien wieder interessant. Eine Tabelle gibt einen Überblick über die entsprechenden Steuersätze und die jeweiligen Höchstgrenzen der zu versteuernden Schenkungsbeträge.

Unterstützung bei der Finanzierung der Unternehmer in Spanien durch neue Maßnahmen des Gesetzes 14/2013

Gesetzliche Massnahmen für die Unterstützung bei der Finanzierung der Unternehmer in Spanien: Umschuldungsvereinbarung, Verfahren der Bestellung des unabhängigen Sachverständigen, Mindestkapitalausstattung der Kreditgarantiegemeinschaften Verbriefungen und Schuldverschreibungen für die Internationalisierung.

Onlinehandel spanischer Firmen

Nur 72% der spanischen Firmen mit Internetverbindung haben eine eigene Webseite. 22,6% der Firmen mit 10 oder mehr Beschäftigten verwirklichten 2012 ihre Einkäufe durch Onlinehandel.

Maßnahmen zur Unternehmensförderung in Spanien: die Vereinfachung handelsrechtlicher Pflichten

Zur Unternehmensförderung in Spanien wurden zahlreiche Vereinfachung handelsrechtlicher Pflichten eingeführt. Dazu gehört beispielsweise die Beglaubigung der Bücher oder die Erteilung von Vollmachten auf elektronischem Wege. Auch die kaufmännisch-finanziellen Informationspflichten wurden vereinfacht.

Ordentliche und außerordentliche Versammlungen in spanischen Unternehmen

Hauptversammlungen einer spanischen Gesellschaft können ordentlicher oder außerordentlicher Natur sein, abhängig von der Art der zu behandelnden Angelegenheit. Die ordentliche Hauptversammlung muss im Voraus zweckdienlich zusammengerufen werden.

Die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit in Spanien

In Spanien wurden Betreuungsstellen für Unternehmer, die sog. Puntos de Atención al Emprendedor, zur Förderung der Unternehmensgründung etabliert. Als Internetportal wird das elektronische Bearbeitungssystem des Informationszentrums und Unternehmensgründernetzes verwendet. Die Bearbeitung des Einheitlichen Elektronischen Dokuments zur Unternehmensgründung erfolgt in den Beratungsstellen oder auf elektronischem Weg.