Crowdfunding in Spanien: Finanzierung von Projekten über das Internet

Jede Person kann an der Finanzierung eines Projekts durch Crowdfunding mitwirken. Die Crowdfunding-Plattformen, ebenso wie andere Finanzierungsmechanismen müssen eine Reihe von Voraussetzungen gegenüber dem spanischen Staat erfüllen, z.B. maximale Investitionsmengen, Minimumkapital, Haftpflichtversicherung. Die privaten Finanzierungsplattformen sind Bindeglied zwischen Crowdfunding-Projekt und Investoren.

Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft

Durch den Erwerb einer Vorratsgesellschaft kann man die Gründungsphase umgehen und somit erheblich Zeit einsparen. Dies ist ein entscheidender Vorteil, denn bei Neugründungen von Gesellschaften in Spanien können einige Monate vergehen. Auch das Risiko ist geringer, denn während des Zeitraums bis zur Eintragung der Gesellschaft im spanischen Handelsregister haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.

Wie man eine Gesellschafterversammlung in Spanien einberuft

Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt durch Bekanntmachung auf der Webseite der Gesellschaft oder durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Handelsregisters. Daneben können im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft andere Formen der Veröffentlichung vorgesehen sein.

Die Gesellschaft auf Vorrat in Spanien

In Spanien werden in der Praxis häufig Gesellschaften auf Vorrat verwendet, um die langwierigen Formalitäten der Gesellschaftsgründung zu umgehen. Zeitersparnis und weniger Risiko sind die größten Vorteile. Zur Aktivierung der Vorratsgesellschaft müssen alle Anteile gekauft werden, die Gesellschaftssatzung muss geändert werden und der Geschäftszweck angepasst. Der letzte Schritt ist die Offenlegung der als wirtschaftliche Neugründung beim spanischen Registergericht.

Vorteile der Investition in Venture Capital (Risikokapital) oder Private Equity in Spanien

Venture Capital (Risikokaptialfond) stellt für kleine und mittelgroße Unternehmen eine wichtige Finanzierungsquelle dar und verschafft ihnen daneben Ansehen und Vertrauenswürdigkeit.

Venture Capital (Risikokapital) und Private Equity in Spanien

Venture Capital (Risikokapital) oder Private Equity ist eine Finanzierungsform, durch die die Gesellschaft, die die Zahlungen empfängt, d.h. die Kapitalnehmer (Start)kapital zur Aufnahme ihrer Projekte erhält. Diese Finanzierungsform eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen in Spanien.

Wie man in Spanien einen erbenlosen Nachlass verklagt

Der erbenlose Nachlass verfügt über die prozessuale Fähigkeit zu klagen und verklagt zu werden, mit dem Ziel, Vermögen und Rechte der Erbschaft zu erhalten und zu verteidigen.

Neue Verordnung für Zeitarbeitsfirmen (ETT) in Spanien

Die neue Verordnung für Zeitarbeitsfirmen (ETT) in Spanien legt fest, dass Zulassungsantrag und Eintragung der Firma auf elektronischem Wege erfolgen. Gleichzeitig mit der Bewilligung der Zulassung wird die Firma auch eingetragen. Zudem werden die Firmen gesetzlich dazu verpflichtet, eine finanzielle Sicherheit zu hinterlegen und Informationspflichten sowie formalen Anforderungen an den Arbeitsvertrag nachzukommen.

Steuerrechtliche Behandlungen der Mehrwertsteuer bei der Vergütung von Gesellschaftern in Spanien

Eine der wichtigsten Neuigkeiten der Einkommenssteuerreform bezieht sich auf Überarbeitung der Regeln in Spanien bzgl. der Mehrwertsteuerzahlung von Gesellschaftern in Unternehmen, welche eigenen, selbständigen professionellen Aktivitäten nachgehen.

Die Gründung einer Zweigniederlassung oder einer Filiale in Spanien

Im vorliegenden Artikel werden die Hauptunterschiede zwischen der Figur der Zweigniederlassung und der Filiale analysiert: Investoren sollten diese bei der Wahl einer passenden Anlageform für ihre Investitionen in Spanien berücksichtigen.