Die Nachteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Spanien

Die wichtigsten Nachteile der GbR in Spanien sind sicherlich die unbeschränkte und persönliche Haftung der Gesellschafter. Ausserdem zahlt die GbR mehr Steuern als eine Handelsgesellschaft. Normalerweise nutzen viele Unternehmen die GbR nur als zeitweilige Rechtsform; später wird diese zum Beispiel in eine GmbH umgewandelt.

Spanien und Frankreich

Die Beweislast von Überstunden im Streitfall nach französischem und spanischem Recht

Die spanische Rechtssprechung zu Überstunden bestimmt, dass der Arbeitnehmer die Tätigung seiner Überstunden darlegen muss. In Katalonien ist die Beweislastführung durch einige Präzisionen erschwert.

Steuerrecht

Neuigkeiten im Gesetz über die Erbschaftssteuer in Katalonien

Das Gesetz über die Erbschaftssteuer in Katalonien wurde überarbeitet. Hierbei wurden die Kürzungssätze aufgrund eines Verwandschaftsverhältnisses in den bestehenden fünf Verwandschaftsgruppen geändert. Die Bestimmung des Prozentsatzes der Bonuszahlung bezogen auf die Steuerpflicht wird durch einen progressiven Tarif berechnet. Der Artikel enthält eine Tabelle zur Steuerbemessungsgrundlage und Bonusprozentsätzen.

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Die Vorteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Spanien

Die Vorteile, die die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit sich bringen, sind mit denen der Gründung einer Aktiengesellschaft vergleichbar. Zum einen ist die Einfachheit der Gründung und Verwaltung, und sogar der Auflösung zu nennen; zum anderen die niedrigen Bearbeitungskosten sowie das Fehlen eines obligatorischen Mindestkapitals.

Die Reform des allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetzes in Spanien

Das neue Gesetz zum Verbraucher- und Benutzerschutz ist am 29. März in Kraft getreten und betrifft vor allem Fernabsatzverträge. Diese Reform war nötigt, wenn man das starke Wachstum des elektronischen Geschäftsverkehrs auf dem spanischen Markt bedenkt. Die Kündigungsfrist wurde auf 14 Tage verlängert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Unternehmen den Endpreis vor Vertragsabschluss offenlegen müssen.

Geldbeschaffung im spanischen Insolvenzverfahren zum Schutz der Liquidität

Eine neue, zeitlich begrenzte Maßnahme ermöglicht, zusätzliche Finanzierungsmittel zu beschaffen, um die Lebensfähigkeit von Unternehmens zu gewährleisten. Ziel ist, die Liquidität des Unternehmens im Rahmen der Insolvenz zu schützen.

M&A in Spanien: Abwicklung und Kontrolle einer wirtschaftlichen Konzentration

Der Erwerbsvorgang im Rahmen von Merger & Acquisitions in Spanien beginnt mit dem Deal Search. Darauf folgen die Schritte Analyse, Verhandlung, Erfassung eines Term Sheets und die Vorbereitung einer Binding Offer. Vor der wirtschaftlichen Konzentration muss eine Anzeige der Transaktion an die nationale Wettbewerbskommission (CNC) erfolgen.

Nicht genehmigte Refinanzierungsvereinbarungen in Spanien

Spanien hat mit dem königlichen Gesetzesdekret 4/2014 wichtige Maßnahmen auf dem Gebiet der Refinanzierung und Restrukturierung von Unternehmensschulden eingeführt. Dadurch soll der vorinsolvenzliche Rechtsrahmen der Refinanzierungsvereinbarungen verbessert werden. Unter diesen Vereinbarungen finden sich einige Bestimmungen, die aus juristischer Sicht nicht genehmigt sind.

Unterstützung von Unternehmern in Spanien auf dem Gebiet der Sozialversicherung

Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer mit Mehrfachbeschäftigung sind eine besondere Neuerung des Gesetzes 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmen und deren Internationalisierung. Geändert werden die Beiträge für selbständig Beschäftigte, für Freiberufler, die mindestens 30 Jahre alt sind und für selbständig tätige Personen mit Behinderung.

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Allgemeine Maßnahmen hinsichtlich der Kollektivvereinbarungen in Spanien

Die neuen Regelungen sehen die Einstellung der Einzelzwangsvollstreckung für jene Güter vor, die für die Fortführung des täglichen Geschäftes notwendig sind. Wurde eine getroffene Refinanzierungsvereinbarung aus rechtlichen Gründen nicht eingehalten, können Einzelzwangsvollstreckungen oder solche mit Realgarantien durchgeführt werden. Es sind verschiedene verfahrensrechtliche Neuheiten vorgesehen.