© 2021 Mariscal Abogados S.L.P. - Steuernummer (CIF) B82934084 – H.-Reg. Daten: Band 16351, Sektion 8, Seite 134, Blatt M-277809
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Die Aufnahme einer wirtschaftlichen Aktivität in Spanien durch Gründung einer Zivilgesellschaft
/in Gesellschaftsrecht /von GesellschaftsrechtMöchten Sie eine wirtschaftliche Aktivität in Spanien durch Gründung einer Zivilgesellschaft, der Sociedad Civil, aufnehmen? Die Vorteile und Schwierigkeiten, die mit der Gesellschaftsform der Zivilgesellschaft zusammenhängen, sind denen der selbstständig Arbeitenden ähnlich.
Festanstellung und Beschäftigungsfähigkeit in Spanien durch flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitsverträge
/in Arbeitsrecht /von ArbeitsrechtDie seit 2010 aufgenommenen Reformen des spanischen Arbeitsrechts führen insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung der Festanstellung und zur Verbesserung der Beschäfttigungsfähigkeit durch. Ein wichtiger Schritt hierbei ist die grössere Flexibilität bei der Arbeitsorganisation. Die Regelung geht auf besondere Umstände wie Zeitarbeitsfirmen oder die Betreuung von Personen mit Behinderung ein.
Reform der Sozialversicherungsbeiträge für unbefristete Arbeitsverträge in Spanien
/in Arbeitsrecht /von ArbeitsrechtIm Zusammenhang mit der Förderung der Beschäftigung und der unbefristeten Einstellungen wurde in Spanien eine Reform der Sozialversicherungsbeiträge für unbefristete Arbeitsverträge durchgesetzt. Danach ist eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für allgemeine Risiken am Arbeitsplatz vorgesehen. Die Maßnahme findet rückwirkend ab dem 25. Februar sowohl auf Vollzeit- wie auch auf Teilzeitarbeitsverträge Anwendung.
Die Anforderungen an die Universalversammlung in spanischen Unternehmen
/in Gesellschaftsrecht /von GesellschaftsrechtEine Auflistung der Anforderungen an die Universalversammlung in spanischen Unternehmen nach dem spanischen Kapitalgesellschaftsgesetz. Die Voraussetzungen stehen im Einklang mit der Allgemeingültigkeit der Handelsdoktrin und der Generaldirektion für Register und Notariat.
Die notwendigen Schritte zur Gründung und Inbetriebnahme einer spanischen Zivilgesellschaft
/in Gesellschaftsrecht /von GesellschaftsrechtDie formelle Gründung einer Zivilgesellschaft in Spanien ist einfacher und kostengünstiger als die einer Handelsgesellschaft. Der Beitrag geht auf das Gründungsverfahren und einzelne Schritte der Inbetriebnahme einer spanischen Zivilgesellschaft ein.
Arbeitsverhältnisse in Spanien: Die Arbeitsverträge leitender Angestellter
/in Arbeitsrecht /von ArbeitsrechtDie besonderen Arbeitsverhältnisse in Spanien sind in Artikel 2.1 des spanischen Arbeitnehmerstatuts normiert. Diese Form des Arbeitsvertrags zeichnet sich dadurch aus, dass die übertragenen Befugnisse, sofern sie für das Überleben des Unternehmens wichtige Funnktionsbereiche betreffen, der gesamten Aktivität des Unternehmens oder wesentlichen Aspekten seiner Ziele zugewiesen werden müssen.
Reform der Insolvenzordnung in Spanien: Refinanzierung als Alternative zum Insolvenzverfahren
/1 Kommentar/in Insolvenzrecht /von KonkursrechtUm eine drohende Insolvenz in Spanien zu verhindern, stehen den Unternehmen in der Regel zwei Mittel zur Verfügung: das Insolvenzverfahren und die Refinanzierung. Beide sollen dazu führen, die künftige Sanierung des Unternehmens zu gewährleisten. Sinkende Binnennachfrage, fehlende Liquidität und Zahlungsverzug hatten in Spanien dazu geführt, das Unternehmen vermehrt durch das fehlen liquider Mittel in die Insolvenz getrieben wurden.
Das Widerrufsrecht von Verbrauchern und Nutzern in Spanien
/in Handelsrecht /von Nicolás MelchiorDas Widerrufsrecht von Verbrauchern und Nutzern im spanischen Verbraucherschutzrecht. Der Verkäufer hat laut spanischem Gesetz eine Informationspflicht, die sog. Widerrufsbelehrungspflicht bei Vertragsschluss gegenüber dem Käufer zu erfüllen. Das Nebeneinander von Widerrufsrecht und Rückgaberecht zwingen den Unternehmer dazu, dem Verbraucher die Unterschiede zwischen den beiden Rechten genau aufzuzeigen.
Der Lehr- und Ausbildungsvertrag in Spanien
/in Arbeitsrecht /von ArbeitsrechtIn Spanien setzt der Lehr- und Ausbildungsvertrag voraus, dass die der Lehrtätigkeit gewidmete Zeit im ersten Jahr nicht unter 25% der vom Tarifvertrag festgelegten Höchstarbeitszeit liegt. Zur Kalkulation der für die Lehrtätigkeit verwendeten Zeit wird die Jahresarbeitszeit unter Ausschluss der Ferientage verwendet.
Änderungen im Rücktrittsrecht für den Onlinehandel in Spanien
/in IT-Recht /von Nicolás MelchiorBeim Aufsetzen oder Abändern der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im B2C des elektronischen Handels in Spanien muss bedacht werden, dass sich die Regeln durch die Anpassung der spanischen Verbraucherrechte an EU-Normen geändert haben. Die wesentlichen Änderungen betreffen das Rücktrittsrecht.