Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung im sukzessiven Aufbau (SLFS) in Spanien

In Spanien wurde die Gesellschaft mit beschränkter Haftung im sukzessiven Aufbau (SLFS) als neue Gesellschaftsform eingeführt. Diese hat ein niedrigeres Stammkapital (unter 3.000 Euro). Ausserdem müssen die monetären Einlagen der Gesellschafter nicht nachgewiesen werden. Die SLFS sollen auf dem Wege der Eigenfinanzierung wachsen.

Handelsrechtliche Änderungen in Spanien nach dem Gesetz zur Förderung der Unternehmer

Handelsrechtliche Massnahmen nach dem überarbeiteten spanischen Gesetz zur Förderung der Unternehmer. Das Gesetz 14/2013 gilt für alle Wirtschaftstätigkeiten und Tätigkeiten zur Förderung der Internationalisierung, die von Unternehmern im spanischen Hoheitsgebiet betrieben werden. Als Unternehmer gelten natürliche oder juristische Personen, die eine unternehmerische oder selbstständige Wirtschaftstätigkeit im Sinne des Gesetzes ausüben.

Entlohnung und Zusatzstunden in Teilzeitverträgen in Spanien

Wie erfolgt die Entlohnung von Zusatzstunden in spanischen Teilzeitverträgen? Zusatzstunden dürfen nur in unbefristeten Teilzeitarbeitsverträgen vereinbart werden und dürfen 15% der im Vertrag vereinbarten normalen Arbeitsstunden nicht übersteigen. Die Entlohnung entspricht dem Verhältnis der pro Tag, Woche, Monat oder Jahr geleisteten Arbeitsstunden zur normalen Arbeitszeit in der entsprechenden Betriebsart.

Vorabinformation vor der Hauptversammlung in Spanien

Das spanische Kapitalgesellschaftsgesetz erlaubt die schriftliche oder mündliche Anforderung von Berichten während der Hauptversammlung. Das Geschäftsleitungsorgan ist verpflichtet, den Gesellschaftern diese Informationen bereitzustellen. Eine Verweigerung der Informationen ist nicht zulässig, wenn das Verlangen durch Gesellschafter unterstützt wird, die mindestens 25% des Stammkapitals vertreten.

Besonderheiten der Teilzeitarbeitsverträge in Spanien

Besonderheiten wie Boni, Überstundenregelung und Abfindungen im Teilzeitarbeitsvertrag in Spanien, der in den wirtschaftlich schweren Zeite für Arbeitgeber ein interessantes Instrument ist, Kosten einzusparen und trotzdem Arbeitsplätze zu sichern.

Das Urteil des EUGH in der Rechtssache spanisches Hypothekenvollstreckungsverfahren

Eine Prüfung des Begriffs der missbräuchlichen Klausel im Zusammenhang mit dem Urteil des EUGH in der Rechtssache spanisches Hypothekenvollstreckungsverfahren. Das spanische Gericht muss prüfen, ob die im geschlossenen Vertrag enthaltene Verzugszinsklausel missbräuchlich ist.

Charakteristika von Teilzeitarbeitsverträgen in Spanien Teil I

Vertragsabschluss, Laufzeit und Arbeitszeit in Teilzeitverträgen in Spanien sind Themenschwerpunkt des Artikels zum spanischen Arbeitsrecht. Ausserdem werden besprochen Kürzungen des Gehalts, Überstunden und Rente. Die Teilzeitverträge gelten als Möglichkeit der Beschäftigungssicherung und Kostenersparnis in wirtschaftlich schweren Zeiten für die Unternehmen in Spanien.

Konkretisierung der Vergütung der Verwalter in Spanien

Auf die Vergütung der Verwalter hat sowohl die Steuergesetzgebung als auch das Handelsregister Einfluss. Es muss unterschieden werden, welche Anforderungen die Handelsregister an die Eintragungsfähigkeit der Vergütung stellen und welche steuerlichen Voraussetzungen gelten, damit diese Vergütung zulässig ist.

Die bedingte Vergütung des Verwalters in Spanien

Eine Entscheidung der Ministerialabteilung für Register und Notariatswesen stellte fest, dass die Vergütung des Verwalters einer Kapitalgesellschaft nicht durch eine bestimmte Tätigkeit des Verwalters selbst bedingt sein darf. Die DGRN sieht weiterhin kein Hindernis darin, dass einige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans eine Vergütung erhalten und andere nicht

Insolvenz Konkurs

Verfahren und Voraussetzungen für Insolvenzmediatoren in Spanien

Bisher schrieb das spanische Unternehmergesetz als Voraussetzung für die Tätigkeit des Insolvenzmediator zwei Eigenschaften vor: die des Insolvenzverwalters (im Sinne von Artikel 27 des spanischen Insolvenzgesetzes) und die des Mediators. In Spanien gibt es eine neue Verordnung für die Durchführung des spanischen Mediationsgesetze. Beim Antrag auf außergerichtliche Einigung zu Zahlungen muss der Schuldner, der eine Einigung mit seinen Gläubigern anstrebt, die Bestellung eines Insolvenzmediators beantragen.