Arbeitsrechtliche Bestimmungen in Spanien zu Überstunden

Die arbeitsrechtlichen Regelungen in Bezug auf Überstunden in Spanien: auch in Spanien werden Überstunden vergütet oder, wenn individuell oder kollektiv vereinbart, mit Freizeit ausgeglichen. Es dürfen jährlich nicht mehr als 80 Überstunden geleistet werden.

Die Besteuerung beim Kauf von Immobilien in Spanien

Mit dem Kauf einer Immobile in Spanien ist die Zahlung zwei unterschiedlicher Steuernarten verbunden. Hierbei wird ausserdem nach neuen Immobilien und gebrauchten Objekten unterschieden. Der Kauf von neuen Immobilien bringt eine Zahlung der Mehrwertsteuer mit sich. Hingegen ist beim Kauf gebrauchter Immobilien die Vermögensübertragungssteuer zu zahlen.

Praktikanten zahlen Sozialversicherungsbeiträge in Spanien

Auch Praktikanten zahlen in Spanien Sozialversicherungsbeiträge. Ab Mai 2013 ist es für Unternehmen in Spanien eine Pflicht für universitären oder beruflichen Praktikanten, die eine wirtschaftliche Gegenleistung für ihr Praktikum erhalten, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Förderung der Arbeitsverträge für Praktikanten in Spanien

Arbeitsverträge für Praktikanten sind in Artikel 11 unter dem Titel Ausbildungsvertrag des spanischen Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de los Trabajadores) geregelt. Der Praktikumsvertrag kann in Spanien bis zu fünf Jahre nach Erhalt des Universitäts- bzw. Berufsabschlusses abgeschlossen werden.

Schritte zur Beantragung eines freiwilligen Insolvenzverfahrens in Spanien

Das Insolvenzverfahren muss innerhalb von 2 Monaten nach Kenntniss der insolventen Lage einer Firma in Spanien beantragt werden. Im folgenden eine Liste der notwendigen buchhalterischen Unterlagen für das freiwillige Insolvenzverfahren in Spanien.

Einstellung junger Arbeitnehmer bei kleinen Unternehmen in Spanien

Die Definition von kleinen Unternehmen in Spanien besagt, dass diese maximal 10 Arbeitnehmer haben und ihr Umsatz maximal 2 Mio. Euro beträgt. Gemäß des spanischen Königlichen Dekrets 4/3013 über Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmer sind Unternehmen, die einen Arbeitslose unter 30 Jahren unbefristet einstellen (Voll- oder Teilzeit), während des ersten Jahres der Vetragslaufzeit zu einer Minderung von 100% des Sozialversicherungsbeitrages berechtigt.

Förderung des Mietwohnungsmarktes in Spanien

In Spanien soll der Mietwohnungsmarkt vereinfacht und flexibler gestaltet werden. Ausserdem wird die Rechtssicherheit verbessert und die Bestimmungen für Zwangsräumungen geändert.

Die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen

Gesellschafterbeschlüsse in spanischen Unternehmen können angefochten werden wenn sie gegen geltendes spanisches Recht oder die Gesellschaftssatzung verstoßen. Anfechtungsberechtigt sind die Gesellschafter, die Verwalter, sowie Dritte, die ein berechtigtes Interesse an der Anfechtung vorweisen können.

Vorübergehende Versetzung eines Angestellten ins Ausland

Wie regelt das spanische Arbeitnehmerstatut die vorübergehende Versetzung von Arbeitnehmern ins Ausland? Die Grundregel lautet, dass die Versetzung von Arbeitnehmern, die nicht ausdrücklich für eine mobile Arbeitsstelle oder den Außendienst angestellt wurden, wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Gründe bedarf.

Steuerbegünstigungen in Spanien für die Schaffung von Arbeitsplätzen

Das Gesetz zur Arbeitsmarktreform des spanischen Arbeitsmarktes (Ley 3/2012, de 6 de julio) ist 2012 in Kraft getreten und bringt die Reform des spanischen Arbeitsrechts zu einem Abschluss. Es wurden Subvention zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch steuerliche Abzugsmöglichkeiten eingeführt.