Der internationale Austausch von persönlichen Daten ohne die Vereinbarung Safe Harbor
Seit der Aufhebung des Safe-Harbor-Abkommens am 6. Oktober 2015 müssen Unternehmen eine neue gesetzliche Regelung bezüglich des internationalen Austauschs von persönlichen Daten beachten. Betroffen sind Cloud-Computing-Services wie Gmail oder Dropbox. EU-Kommission hofft auf Safe-Habor 2.0 mit den USA. Ausnahmen gelten bei ausdrücklicher Einverständnis, Berechtigung durch den Direktor der AEPD oder bestimmten Vertragsklauseln.