Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Unternehmen in Gerichts- und Schiedsverfahren und bietet maßgeschneiderte Lösungen für jeden Fall. Wir beraten nationale und internationale Unternehmen aus allen Branchen und vertreten sie in allen relevanten gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, insbesondere bei der Beitreibung von Handelsforderungen.Wir decken ein breites Spektrum an Verfahren ab, darunter:Zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten zwischen UnternehmenUnternehmensrechtliche Streitigkeiten aus Verkaufstransaktionen oder internen AngelegenheitenSchadensersatzansprüche wegen VertragsverletzungenExequatur und Vollstreckung von ausländischen UrteilenStreitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien-, Bau- und InfrastrukturprojektenBranchenspezifische Rechtsstreitigkeiten, z. B. in den Bereichen Energie, Life & Sciences sowie im Banken- und VersicherungssektorUnsere Dienstleistungen umfassen:Dienstleistungen im Prozess-, Zivil-, Handels- und ArbeitsrechtRechtliche Beratung und Begleitung in allen Phasen des VerfahrensRechtliche Anmerkungen zu den mit bestimmten Situationen verbundenen RisikenPräventivstudien zur Ermittlung potenzieller rechtlicher Risiken und proaktiver Strategien zu deren VermeidungVorprozessuale Strategien, um sicherzustellen, dass die Interessen unserer Mandanten gut verteidigt werden.Dienstleistungen in der Nationalen und Internationalen SchiedsgerichtsbarkeitFachkundige Beratung bei der Auswahl von Schiedsgerichten und des anwendbaren RechtsUnterstützung bei der Ausarbeitung von Unterwerfungsklauseln für Schiedsverfahren und RechtsnormenVertretung in nationalen und internationalen SchiedsgerichtsverfahrenAbwicklung der Exequatur und Vollstreckung ausländischer SchiedssprücheAnfechtung von SchiedssprüchenDienstleistungen im Aussergerichtlichen BereichFormelle vorgerichtliche Aufforderungen an SchuldnerVerhandlungsstrategienUnterbrechung oder Aussetzung (oder beides) von VerjährungsfristenSchuldanerkennungsvereinbarungen und ZahlungspläneFormalisierung von persönlichen oder dinglichen Garantien zur Absicherung der Kredite unserer Mandanten Ihre Frage zum Prozessrecht