Konkursrecht und Insolvenzverfahren in Spanien
Der Begriff der Insolvenz wird in Deutschland wie in Spanien häufig mit dem Makel des Scheiterns in Verbindung gebracht. Doch es empfiehlt sich, sich offen und rechtzeitig mit dem Thema Insolvenz auseinanderzusetzen und diese auch als Chance und Sanierungsinstrument zu begreifen.
Der spanische Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit der letzten umfassenden Reform die Sanierungsmöglichkeiten des Insolvenzrechts weiter ausgebaut. Dabei ist es wichtig, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten. Dies gilt für Unternehmen, aber auch für deren Organe und Gesellschafter, für die sich in der Krisensituation oft unterschätzte Haftungsrisiken bilden können.
Wir beraten Unternehmen, deren Organe und Muttergesellschaften, aber auch ausländische Insolvenzverwalter, Lieferanten, Kreditgeber und Vertragspartner von insolventen Unternehmen. Dabei bieten wir unseren Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum das gesamte Spektrum der insolvenznahen Beratung an.
Rechtliche Beratung für Gläubiger und Kreditgeber
- Vertretung der Gläubiger in nationalen und internationalen Insolvenz-, Konkurs- und Auflösungsverfahren
- Gerichtliche und außergerichtliche Beratung von Gläubigern zwecks Eintreibung von Verbindlichkeiten insolventer bzw. in Konkurs geratener Schuldnerfirmen
- Rechtliche Prüfung der Haftung der Geschäftsführer insolventer Unternehmen zur Sicherung wirtschaftlicher Interessen der Gläubiger
Rechtliche Beratung für insolvente Unternehmen
- Bei Insolvenzsituation: Beratung hinsichtlich Sanierung, Refinanzierung und Restrukturierung des Unternehmens
- Vertretung des Schuldnerunternehmens bei gerichtlichen Insolvenz- und Konkursverfahren
- Außergerichtliche Verhandlung bestehender Verbindlichkeiten und Beratung hinsichtlich deren Abwicklung; Aushandlung von Zahlungsaufschüben und Stundungen
- Beratung der Geschäftsführer insolventer Unternehmen, um diese vor Haftung und eventuellen Schadensersatzforderungen zu schützen
- Privatinsolvenzen werden von unserer Kanzlei nicht betreut.