Gesellschaftsrecht in Spanien
Wir bieten unseren Mandanten einen effizienten, kostengünstigen und qualitativ hochwertigen Service in Sachen Gesellschaftsrecht in Spanien.
Gesellschaften, Muttergesellschaften aus dem deutschsprachigen Raum oder Geschäftsführungsorgane werden von uns in Spanien in allen Bereichen des Rechts der Kapitalgesellschaften beraten. Dabei begleiten wir Sie in allen denkbaren Situationen von der Gründung von Gesellschaften und Niederlassungen bis zur Beendigung – ganz gleich, ob es sich um eine kleine eigentümerbestimmte Tochtergesellschaft oder um eine Aktiengesellschaft handelt. Wir erstellen und überarbeiten Corporate-Governance-Dokumente, Geschäftsordnungen z.B. im Rahmen von Sitzverlegungen, Umfirmierungen, Kapitalerhöhungen bzw. –herabsetzungen, Darlehen und Beteiligungsdarlehen.
Daneben unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und der Durchführung von Gesellschafter– bzw. Hauptversammlungen. Für viele unserer Mandanten haben wir die Funktion des Sekretärs (Schriftführers) des Vorstandes inne. Viel Erfahrung bringen wir bei internationalen M&A-Transaktionen, vom Letter of Intent über die Due Diligence bishin zum Closing, mit. Im Bereich der Mid-Cap-Transaktionen gehören wir seit Langem zu den führenden Kanzleien bei deutsch-spanischen Unternehmenskäufen bzw. –verkäufen.
Das Anwaltsteam von Mariscal & Abogados besteht aus deutschen bzw. deutschsprachigen Rechtsanwälten, die insbesondere bei der Betreuung von mittelständischen Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum Erfahrung haben.