Beitrag zu spanischem Arbeitsrecht im Handbuch Personalrecht in Europa
Europa ist von einer einheitlichen europäischen Rechtsordnung weit entfernt. Deutsche Unternehmen, die ihre Aktivität auf andere europäische Länder ausweiten, müssen sich mit der nationalen Gesetzgebung und den Richtlinien ausseinandersetzen. Dies gilt insbesondere auch für den Mitarbeitereinsatz oder die Verlagerung von Betriebseinheiten ins europäische Ausland. Karl Lincke und Mariano Jiménez von Mariscal Abogados schreiben zum Arbeitsrecht in Spanien im Kompendium Personalrecht in Europa.