Gesellschaftsrecht

Die Vereinfachung von Gesellschaftsgründungen in Spanien

Durch den Gesetzesentwurf zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in Spanien soll die Gesellschaftsgründung in Spanien vereinfacht werden. Eine GmbH kann in Spanien auf elektronischem Weg gegründet werden. Eine spanische GmbH muss ein Kapital von mindestens 3.100 Euro haben. Ausserdem muss zur Gründung eine Mustersatzung verwand werden.

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Das neue spanische Gesetz über Kapitalgesellschaften in Spanien

Am 2. Juli wurde in Spanien durch das Königliche Dekret 1/2010 der Gesetzesneufassung über Kapitalgesellschaften zugestimmt. Die Vorschriften für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, börsennotierte Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien werden dadurch alle in einem Gesetzestext vereint.

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Gründe für die Auflösung einer Handelsgesellschaft in Spanien

Die Auflösungsgründe für Aktiengesellschaften in Spanien sind in Artikel 260 des spanischen Aktiengesetzes geregelt. Art. 104 des Gesestzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung regelt die Auflösung der spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.). Ausserdem gibt es die Gesellschaftsauflösung aufgrund einer Insolvenz der Gläubiger.

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